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Jah­res­wech­sel in Bad Harz­burg: Ver­kehrs­un­fal­le und Waf­fen­dro­hung hal­ten Poli­zei in Atem

Das Poli­zei­kom­mis­sa­ri­at Bad Harz­burg hat meh­re­re Vor­fäl­le zu ver­mel­den, die sich am letz­ten Tag des Jah­res 2025 ereig­ne­ten. Dazu gehö­ren eine Ver­kehrs­un­fall­flucht, ein Ver­kehrs­un­fall unter Alko­hol­ein­fluss und ein bedroh­li­cher Vor­fall mit einer Schreck­schuss­waf­fe.

Ver­kehrs­un­fall­flucht auf Resort-Park­platz

In der Nord­häu­ser Stra­ße ereig­ne­te sich am 31. Dezem­ber 2025 zwi­schen 8:00 und 12:30 Uhr eine Ver­kehrs­un­fall­flucht. Ein grau­er Peu­geot 208 wur­de beschä­digt, als ein ande­res Fahr­zeug beim Ein- oder Aus­par­ken gegen ihn stieß. Der Ver­ur­sa­cher ver­ließ den Unfall­ort, ohne sich um den ent­stan­de­nen Scha­den zu küm­mern. Der Sach­scha­den am Peu­geot wird auf etwa 2.500 Euro geschätzt. Zeu­gen, die Anga­ben zum Unfall oder zum flüch­ti­gen Fah­rer machen kön­nen, wer­den gebe­ten, sich unter der Tele­fon­num­mer 05322 — 55480 zu mel­den.

Ver­kehrs­un­fall unter Alko­hol­ein­fluss

Eben­falls am 31. Dezem­ber, um 17:12 Uhr, ver­lor eine 44-jäh­ri­ge Frau aus Bad Harz­burg die Kon­trol­le über ihr Fahr­zeug und kol­li­dier­te in der Stra­ße Am Güter­bahn­hof mit einem Later­nen­mast. Bei der Unfall­auf­nah­me stell­te sich her­aus, dass die Fah­re­rin stark alko­ho­li­siert war. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,97 Pro­mil­le. Ihr Füh­rer­schein wur­de ein­ge­zo­gen, eine Blut­pro­be ent­nom­men und ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Der Scha­den am Fahr­zeug und Later­nen­mast beläuft sich auf rund 10.000 Euro.

Schreck­schuss­waf­fe auf Poli­zei gerich­tet

Kurz vor dem oben genann­ten Ver­kehrs­un­fall, um 17:04 Uhr, kam es zu einem gefähr­li­chen Zwi­schen­fall in der Stra­ße Hop­fen­gar­ten. Ein 31-jäh­ri­ger betrun­ke­ner Mann bedroh­te eine Frau mit einer Schreck­schuss­waf­fe. Nach­dem sich der Mann zurück­ge­zo­gen hat­te, stell­te er sich der spä­ter ein­tref­fen­den Poli­zei mit der Waf­fe im Trep­pen­haus. Er rich­te­te die Waf­fe auf die Beam­ten, konn­te jedoch ohne Ein­satz der Waf­fe über­wäl­tigt und fest­ge­nom­men wer­den. Der Mann wur­de auf rich­ter­li­chen Beschluss in Gewahr­sam genom­men. Gegen ihn lau­fen Ermitt­lun­gen wegen Bedro­hung, Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te und Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz.

Die­se Ereig­nis­se unter­strei­chen die viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen, denen sich die Poli­zei auch zum Jah­res­wech­sel stel­len muss.

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