Im Herbst 2024 kam es am Brocken, dem höchsten Gipfel des Harzes, zu einem großflächigen Waldbrand, der über mehrere Tage hinweg zahlreiche Einsatzkräfte aus Feuerwehr, Polizei, Technischem Hilfswerk (THW) und der Bundeswehr erforderte. Die Lage war stellenweise sehr schwierig: In dem unwegsamen Gelände am Königsberg entwickelte sich das Feuer zu einem der größten Waldbrände der Region, bei dem sich die Flammen zeitweise auf einer Front von über 1 000 Metern ausbreiteten und große Waldflächen bedrohten. Neben den lokalen Einsatzkräften wurde auch die Bundeswehr um Amtshilfe gebeten, die mit Löschhubschraubern und Bodenpersonal zur Brandbekämpfung beitrug.
Millionenbetrag deckt direkte Einsatzkosten der Bundeswehr
Nach dem Einsatz stellte die Bundeswehr der Stadt Wernigerode eine Rechnung über mehr als 1,3 Millionen Euro für ihre Unterstützungsleistungen aus. Dieser Betrag deckt die direkten Einsatzkosten der Bundeswehr, etwa den Einsatz von Hubschraubern zur Bekämpfung des Feuers aus der Luft. Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Brandbekämpfung einschließlich aller beteiligten Organisationen für die Stadt auf etwa 1,8 Millionen Euro – ein siebenstelliger Betrag, der die finanziellen Spielräume der Kommune deutlich belastet.
Die Frage, wer diese Kosten tragen sollte, führte zu intensiven politischen Debatten in Wernigerode. Grundsätzlich sieht das deutsche Recht vor, dass Kommunen für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in ihrem Gebiet verantwortlich sind. Da der Brand auf Wernigeröder Stadtgebiet ausgebrochen war, wurde die Stadt zunächst als zahlungspflichtig angesehen. Die Bundeswehr verwies darauf, dass bei Amtshilfe grundsätzlich Kosten in Rechnung gestellt werden, wenn keine außergewöhnlichen Umstände oder politische Entscheidungen auf Landes- oder Bundesebene eine Kostenübernahme durch den Bund vorsehen.
Oberbürgermeister: Wernigerode ist zur Zahlung verpflichtet
In der Stadtratssitzung im Dezember 2025 beschloss die Stadtverwaltung schließlich, die Rechnung der Bundeswehr vollständig zu begleichen, weil keine Voraussetzungen für eine Stundung oder einen erlassbaren Betrag erkennbar seien. Oberbürgermeister Tobias Kascha (SPD) erklärte, die Stadt sei rechtlich verpflichtet, die Forderung zu zahlen. Trotz wiederholter Anfragen an den Bund und das Land Sachsen-Anhalt habe es bislang keine konkrete Zusage für finanzielle Unterstützung gegeben. Kascha betonte, dass es ihm nicht um eine vollständige Erstattung gehen könne, wohl aber um eine spürbare Hilfe bei solch hohen Kosten.
Die Entscheidung, die Kosten zu übernehmen, rief unterschiedliche Reaktionen hervor. In Wernigerode und darüber hinaus wurde die Frage diskutiert, inwieweit der Bund bei der Finanzierung von Amtshilfeleistungen in Katastrophenfällen stärker in die Pflicht genommen werden sollte. Kritiker sehen die bisherige Regelung als unzureichend an, da
sie finanzschwache Kommunen übermäßig belaste und im Katastrophenfall zusätzliche Lasten trage, die eigentlich im gesamtstaatlichen Interesse bewältigt werden sollten.
Ohne Bundewehreinsatz wäre der Schaden deutlich größer
Befürworter der Entscheidung argumentierten hingegen, dass ohne die schnelle Hilfe der Bundeswehr der Brand deutlich länger und mit größerem Schaden hätte bekämpft werden müssen. Die Zahlung der Rechnung sei daher ein Ausdruck der Verantwortung der Stadt gegenüber ihren Bürgern, auch wenn sie finanziell belastend sei.
Die Übernahme der Kosten für die Bundeswehrhilfe beim Brand am Brocken zeigt die komplexen Herausforderungen bei der Bewältigung großer Katastrophen und der Frage nach gerechter Kostenverteilung zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund. Wernigerode hat nach eigenen Aussagen aus rechtlichen Gründen keine andere Wahl gesehen, als die Rechnung zu begleichen – eine Entscheidung, die die Debatte über künftige Finanzierungsmodelle bei Katastropheneinsätzen weiter anheizt.




























