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Bund der Steu­er­zah­ler: Nie­der­sach­sens Neu­ver­schul­dung steigt auf 66,38 Euro – pro Sekun­de!

Am heu­ti­gen Mitt­woch hat BdSt-Vor­stands­mit­glied Jan Ver­möh­len die Nie­der­säch­si­sche Schul­den­uhr auf die Ver­schul­dungs­da­ten des im Novem­ber ver­ab­schie­de­ten Nach­trags­haus­halts pro­gram­miert. Die­ser sieht für das Jahr 2025 eine Net­to-Neu­ver­schul­dung von ca. 2,09 Mrd. Euro vor – das sind rund 578 Mio. Euro mehr als bis­her ver­an­schlagt. Damit beschleu­nigt sich das auf der Schul­den­uhr abge­bil­de­te Neu­ver­schul­dungs­tem­po von 48,06 Euro auf 66,38 Euro pro Sekun­de, rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2025. Die Pro-Kopf-Ver­schul­dung liegt der­zeit bei ca. 8.243 Euro.

„Mit dem Nach­trags­haus­halt tritt die Lan­des­re­gie­rung kurz vor Ende des Haus­halts­jah­res noch­mal kräf­tig aufs Schul­den-Gas­pe­dal“, stellt Ver­möh­len fest. Eine sach­li­che Not­wen­dig­keit hier­für bestehe nicht, da geplan­te Mehr­aus­ga­ben pro­blem­los aus vor­han­de­nen Rück­la­gen hät­ten finan­ziert wer­den kön­nen. „Mir drängt sich der Ein­druck auf, dass die Lan­des­re­gie­rung Kre­dit­er­mäch­ti­gun­gen bun­kert, um über­fäl­li­ge Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men wei­ter auf die lan­ge Bank schie­ben zu kön­nen“, kri­ti­siert Ver­möh­len. Dies sei poli­tisch zwar bequem, lie­ße die künf­tig zu erwar­ten­den Ein­schnit­te aller­dings umso hef­ti­ger aus­fal­len.

Ver­möh­len erin­nert dar­an, dass neue Schul­den immer auch eine Belas­tung für künf­ti­ge Haus­hal­te und Gene­ra­tio­nen dar­stell­ten. Er rech­net vor: „Allein für die 2,09 Mrd. Euro, die Nie­der­sach­sen 2025 ins­ge­samt neu auf­neh­men möch­te, fal­len bei aktu­el­len Zins­kon­di­tio­nen rund 58,6 Mio. Euro Zin­sen an – und das jedes Jahr.“ Dabei wer­de sich die Zins­pro­ble­ma­tik in den nächs­ten Jah­ren ohne­hin spür­bar ver­schär­fen, weil aus­lau­fen­de Schuld­ti­tel aus der Nied­rig­zins­pha­se zu aktu­el­len Zins­kon­di­tio­nen umge­schul­det wer­den müss­ten. „Das bedeu­tet, dass auch der Preis für die bereits ange­häuf­ten Schul­den der Ver­gan­gen­heit noch­mals deut­lich stei­gen wird“, so Ver­möh­len.

Hin­ter­grund: Als eines von nur weni­gen Bun­des­län­dern macht das Land Nie­der­sach­sen bereits im Haus­halts­jahr 2025 von dem neu geschaf­fe­nen struk­tu­rel­len Ver­schul­dungs­spiel­raum der Bun­des­län­der Gebrauch (0,35 Pro­zent des BIP). Für Nie­der­ach­sen beläuft sich die­se struk­tu­rell zuläs­si­ge Net­to-Kre­dit­auf­nah­me auf rund 1,43 Mrd. Euro.

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