Auch zum Jahreswechsel 2026 erlässt die Stadt Goslar ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Altstadt. Grund ist die besondere Brandempfindlichkeit der historischen Gebäude. Das Verbot gilt am 31. Dezember und 1. Januar für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, darunter Raketen und Knallkörper.
Geltungsbereich der Verbotszone
Das Abbrennverbot umfasst das Gebiet innerhalb der Begrenzung durch Bahnlinie, Breites Tor, Okerstraße, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Von-Garßen-Straße, Schlüterstraße und Vititorwall. Zusätzlich gilt das Verbot in verschiedenen Kreuzungsbereichen sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern – auch in den Ortsteilen.
Bußgeld bei Verstößen
Zuwiderhandlungen gegen das Abbrennverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der vollständige Wortlaut der Regelung ist auf der städtischen Website unter www.goslar.de sowie in den Verwaltungsschaukästen und im Service-Center, Charley-Jacob-Straße 3, einsehbar.





























