Im Landkreis Harz endet ab sofort die Aufstallungspflicht für Geflügel. Hühner, Enten, Gänse und andere Geflügelarten dürfen wieder im Freien gehalten werden. Die entsprechende Verfügung wurde am heutigen Tag veröffentlicht und ist auf der Website des Landkreises einsehbar.
Lockerung nach positiver Risikobewertung
Die Entscheidung basiert auf aktuellen Untersuchungsergebnissen von verendeten Wildvögeln. Wie Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig erklärt, gab es nach zwei bestätigten Fällen zuletzt keine weiteren Nachweise der Geflügelpest (aviäre Influenza). Die laufende Risikobewertung rechtfertige daher die Aufhebung der Stallpflicht.
Veranstaltungsverbot bleibt bestehen
Trotz der Lockerung bleibt das Verbot von Geflügelausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen bestehen. Eine Ausnahme bilden Taubenschauen, die nach Einzelfallprüfung genehmigt werden können.
Weiterhin Hygieneregeln beachten
Geflügelhalter werden weiterhin aufgefordert, die bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten, um das Risiko einer erneuten Ausbreitung der Vogelgrippe zu minimieren.
Für Rückfragen sowie Hinweise zu Verdachtsfällen ist das Veterinäramt unter Tel. 03941 5970–4489 erreichbar.




























