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Alko­ho­li­sier­te Frau wirft Stei­ne auf Stra­ße in Tha­le: 300 Euro Scha­den und Zwangs­ein­wei­sung

Am Sams­tag, dem 29. Novem­ber 2025, kam es in Tha­le zu einem gefähr­li­chen Zwi­schen­fall im Stra­ßen­ver­kehr, der die Auf­merk­sam­keit der Poli­zei erfor­der­te. Beam­te des Revier­kom­mis­sa­ri­ats Qued­lin­burg eil­ten zum Musestieg, nach­dem Zeu­gen eine offen­bar alko­ho­li­sier­te Frau gemel­det hat­ten, die Stei­ne auf die Fahr­bahn warf.

Bei der Ankunft der Poli­zei konn­te eine 35-jäh­ri­ge wohn­sitz­lo­se Frau iden­ti­fi­ziert wer­den, die einen etwa 20 Zen­ti­me­ter gro­ßen und 5 Kilo­gramm schwe­ren Stein auf die Stra­ße gelegt hat­te. Ein Auto, ein Ford Fies­ta, geführt von einer 45-jäh­ri­gen Frau, kol­li­dier­te mit dem Stein, der sich unter dem Fahr­zeug ver­keil­te. Durch die­sen Vor­fall ent­stand ein Sach­scha­den von cir­ca 300 Euro.

Die ver­ant­wort­li­che Frau wur­de einem Atem­al­ko­hol­test unter­zo­gen, der einen Wert von 1,87 Pro­mil­le ergab. Auf Anwei­sung des Bereit­schafts­diens­tes der Staats­an­walt­schaft wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men. Auf­grund von wei­te­ren psy­chi­schen Auf­fäl­lig­kei­ten ord­ne­te der Bereit­schafts­dienst des Land­krei­ses Harz eine Zwangs­ein­wei­sung an, die von der zustän­di­gen Bereit­schafts­rich­te­rin bestä­tigt wur­de. Die Frau wur­de dar­auf­hin von Ret­tungs­dienst und Poli­zei­be­glei­tung in ein Fach­kran­ken­haus zur wei­te­ren Behand­lung gebracht.

Im Zuge der Ereig­nis­se lei­te­ten die Beam­ten ein Straf­ver­fah­ren wegen des gefähr­li­chen Ein­griffs in den Stra­ßen­ver­kehr ein.

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