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Alko­ho­li­siert und obdach­los: Frau ver­ur­sacht mit Wurf eines Steins Ver­kehrs­un­fall in Tha­le

In Tha­le kam es am Sams­tag, den 29. Novem­ber 2025, zu einem gefähr­li­chen Zwi­schen­fall im Stra­ßen­ver­kehr. Eine augen­schein­lich alko­ho­li­sier­te Frau warf einen etwa 20 cm gro­ßen und 5 Kilo­gramm schwe­ren Stein auf die Fahr­bahn, was zu einem Ver­kehrs­un­fall führ­te. Die Poli­zei konn­te die 35-jäh­ri­ge Frau ohne fes­ten Wohn­sitz am Tat­ort im Musestieg fest­stel­len.

Eine 45-jäh­ri­ge Fah­re­rin eines Ford Fies­tas kol­li­dier­te mit dem Stein, der sich dar­auf­hin unter dem Fahr­zeug ver­keil­te. Durch die­sen Vor­fall ent­stand ein Sach­scha­den in Höhe von etwa 300 Euro. Die Beam­ten des Revier­kom­mis­sa­ri­ats Qued­lin­burg, die nach Zeu­gen­hin­wei­sen zum Ort des Gesche­hens geru­fen wur­den, führ­ten bei der Frau eine Atem­al­ko­hol­kon­trol­le durch, bei der ein Wert von 1,87 Pro­mil­le fest­ge­stellt wur­de.

Auf Anord­nung des Bereit­schafts­diens­tes der Staats­an­walt­schaft wur­de bei der Frau eine Blut­pro­be ent­nom­men. Auf­grund von wei­te­ren psy­chi­schen Auf­fäl­lig­kei­ten ord­ne­te der Bereit­schafts­dienst des Land­kreis Harz eine Zwangs­ein­wei­sung in ein Fach­kran­ken­haus an, die von einer Bereit­schafts­rich­te­rin bestä­tigt wur­de. Die Frau wur­de anschlie­ßend von Ret­tungs­dienst und Poli­zei ins Kran­ken­haus gebracht.

Die Poli­zei hat ein Straf­ver­fah­ren wegen gefähr­li­chen Ein­griffs in den Stra­ßen­ver­kehr ein­ge­lei­tet.

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