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Betrun­ke­ne Frau ver­ur­sacht gefähr­li­chen Vor­fall in Tha­le: Stei­ne auf Stra­ße gewor­fen

Am ver­gan­ge­nen Sams­tag, dem 29. Novem­ber 2025, kam es in Tha­le zu einem gefähr­li­chen Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr. Poli­zei­kräf­te wur­den in den frü­hen Nach­mit­tags­stun­den in den Musestieg geru­fen, nach­dem Zeu­gen eine offen­sicht­lich alko­ho­li­sier­te Frau mel­de­ten, die Stei­ne auf die Fahr­bahn warf.

Beim Ein­tref­fen der Beam­ten des Revier­kom­mis­sa­ri­ats Qued­lin­burg wur­de eine 35-jäh­ri­ge Frau ohne fes­ten Wohn­sitz ange­trof­fen. Sie hat­te einen etwa 20 Zen­ti­me­ter gro­ßen und fünf Kilo­gramm schwe­ren Stein auf die Stra­ße gelegt, mit dem kurz dar­auf eine 45-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin in ihrem Ford Fies­ta kol­li­dier­te. Der Stein ver­keil­te sich unter dem Fahr­zeug, wodurch ein Sach­scha­den von etwa 300 Euro ent­stand.

Die durch­ge­führ­te Atem­al­ko­hol­kon­trol­le bei der Ver­ur­sa­che­rin ergab einen Wert von 1,87 Pro­mil­le. Auf Anord­nung des Bereit­schafts­diens­tes der Staats­an­walt­schaft wur­de eine Blut­pro­ben­ent­nah­me durch­ge­führt. Zudem waren wei­te­re psy­chi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten fest­stell­bar, die eine Zwangs­ein­wei­sung durch den Bereit­schafts­dienst des Land­krei­ses Harz not­wen­dig mach­ten. Eine Bereit­schafts­rich­te­rin bestä­tig­te die­se Maß­nah­me.

Die beschul­dig­te Frau wur­de schluss­end­lich unter Beglei­tung des Ret­tungs­diens­tes und der Poli­zei­be­am­ten in ein Fach­kran­ken­haus zur wei­te­ren Behand­lung ver­bracht. Gegen sie wur­de ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

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