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Auto­fah­rer in Ilsen­burg ohne Füh­rer­schein gestoppt: Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet

In Ilsen­burg kam es am 29. Novem­ber 2025 zu einem Ver­kehrs­vor­fall, bei dem ein 36-jäh­ri­ger Auto­fah­rer sei­ne Fahrt auf­grund feh­len­der Fahr­erlaub­nis been­den muss­te. Wäh­rend rou­ti­ne­mä­ßi­ger Ver­kehrs­kon­trol­len, durch­ge­führt von den Beam­ten des Poli­zei­re­viers Harz, wur­de die­ser Fah­rer eines VW Golf gestoppt und über­prüft. Die Kon­trol­le ergab, dass der Mann nicht über die erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis ver­füg­te. Dar­auf­hin unter­sag­ten die Beam­ten ihm die Wei­ter­fahrt und initi­ier­ten ein Straf­ver­fah­ren wegen des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis.

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