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Betrun­ke­ne Frau ver­ur­sacht Ver­kehrs­un­fall durch Stein­wurf in Tha­le

Am ver­gan­ge­nen Sams­tag, dem 29. Novem­ber 2025, ereig­ne­te sich in Tha­le ein gefähr­li­cher Zwi­schen­fall im Stra­ßen­ver­kehr. In der Musestieg mel­de­ten Zeu­gen eine offen­sicht­lich betrun­ke­ne Frau, die Stei­ne auf die Fahr­bahn warf. Poli­zei­kräf­te tra­fen an der gemel­de­ten Stel­le eine 35-jäh­ri­ge wohn­sitz­lo­se Frau an, die kurz zuvor einen etwa 20 Zen­ti­me­ter gro­ßen und 5 Kilo­gramm schwe­ren Stein auf die Stra­ße gelegt hat­te.

Ein Ford Fies­ta, gesteu­ert von einer 45-jäh­ri­gen Frau, kol­li­dier­te mit dem Stein, der sich anschlie­ßend unter dem Fahr­zeug ver­keil­te. Der Vor­fall führ­te zu einem Sach­scha­den in Höhe von etwa 300 Euro. Eine Atem­al­ko­hol­un­ter­su­chung bei der mut­maß­li­chen Stei­ne­wer­fe­rin ergab einen Wert von 1,87 Pro­mil­le, wor­auf­hin die Staats­an­walt­schaft die Ent­nah­me einer Blut­pro­be anord­ne­te. Auf­grund zusätz­li­cher psy­chi­scher Auf­fäl­lig­kei­ten wur­de eine Zwangs­ein­wei­sung in ein Fach­kran­ken­haus ver­fügt, die von einer Bereit­schafts­rich­te­rin bestä­tigt wur­de. Die betrof­fe­ne Frau wur­de von einem Ret­tungs­dienst in Beglei­tung der Poli­zei ins Kran­ken­haus gebracht. Das zustän­di­ge Poli­zei­kom­mis­sa­ri­at Qued­lin­burg hat ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

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