Ein Arbeitsverhältnis zu beenden, ist ein wichtiger Schritt – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Damit eine Kündigung rechtswirksam ist und keine Nachteile entstehen, spielen Kündigungsfristen eine zentrale Rolle. Sie bestimmen, wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet, und schützen beide Seiten vor überraschenden oder übereilten Vertragsauflösungen. Doch welche Fristen gelten, und was sollten Beschäftigte oder Unternehmen wissen?
1. Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis mit einer gesetzlichen Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen. Diese Frist gilt immer dann, wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Wichtig:
· Die Frist beginnt, sobald die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht – nicht erst an dem Tag, an dem sie verfasst wurde.
· Arbeitnehmer benötigen keinen Kündigungsgrund.
2. Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter. Die Grundidee dahinter: Je länger jemand im Unternehmen tätig ist, desto länger soll die Vorlaufzeit sein, um sich beruflich neu zu orientieren.
Typische Faktoren:
· Mehrjährige Beschäftigung → längere Frist
· Die verlängerten Fristen betreffen nur Arbeitgeber, nicht Arbeitnehmer
· In der Probezeit gelten gesonderte Regeln
Auch hier gilt: Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen können diese gesetzlichen Vorgaben ändern – oft zugunsten der Beschäftigten.
3. Kündigungsfristen in der Probezeit
Während der Probezeit soll beiden Seiten ein unkompliziertes Kennenlernen ermöglicht werden. Deshalb kann ein Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Diese Frist kann vertraglich angepasst werden, darf aber nicht vollständig entfallen.
4. Vertragliche und tarifliche Regelungen
Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten eigene Kündigungsfristen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Dabei darf die vertragliche Regelung Arbeitnehmer nicht benachteiligen, während tarifliche Vorschriften meist Vorrang vor gesetzlichen haben.
Worauf man achten sollte:
· Steht im Vertrag ein Hinweis wie „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“, ist alles eindeutig.
· Gibt es abweichende Fristen, müssen diese klar formuliert sein.
· Tarifverträge (z. B. im öffentlichen Dienst) haben oft besonders detaillierte Regelungen.
5. Außerordentliche fristlose Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung mit Frist gibt es auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Sie kommt jedoch nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht – etwa Diebstahl, beharrliche Arbeitsverweigerung oder massive Vertrauensbrüche. Hier gelten strenge Voraussetzungen und meist eine kurze Erklärungsfrist.
6. Praktische Tipps für Arbeitnehmer
· Kündigung schriftlich einreichen (eigenhändige Unterschrift, keine E‑Mail).
· Fristen genau berechnen, damit der gewünschte Endtermin erreicht wird.
· Durch Zustellung per Einschreiben oder persönliche Übergabe den Zugang sicherstellen.
· Arbeitsvertrag und Tarifvertrag auf abweichende Regelungen prüfen.
Die Kündigungsfrist ist einer der wichtigsten Aspekte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Während Arbeitnehmer meistens eine einheitliche gesetzliche Frist einhalten müssen, sind die Fristen für Arbeitgeber gestaffelt und oft länger. Wer seine Rechte kennt und Fristen korrekt berechnet, schützt sich vor Fehlern und sorgt für einen reibungslosen Übergang in eine neue berufliche Phase.




























