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Frei­spruch trotz Gewalt – Der Fall des 30-Jäh­ri­gen aus Bad Sach­sa

In der Klein­stadt Bad Sach­sa im Harz hat ein Gerichts­pro­zess für Auf­se­hen gesorgt: Ein 30-jäh­ri­ger Mann wird beschul­digt, Frau­en ange­grif­fen und Poli­zis­ten mit einem Mes­ser bedroht zu haben. Trotz die­ser schwer­wie­gen­den Vor­wür­fe wur­de er am Land­ge­richt Göt­tin­gen frei­ge­spro­chen – aber nicht ohne wei­te­re Kon­se­quen­zen. Der Fall wirft Fra­gen nach psy­chi­scher Gesund­heit, Schuld­fä­hig­keit und dem Schutz der All­ge­mein­heit auf.

Der Pro­zess gegen den 30-Jäh­ri­gen aus Bad Sach­sa ver­deut­licht, wie kom­plex die Ver­bin­dung von psy­chi­scher Krank­heit und straf­recht­li­cher Ver­ant­wor­tung ist. Ein Frei­spruch heißt nicht zwangs­läu­fig „unschul­dig“ im All­tag – viel­mehr ist es eine juris­ti­sche Ein­schät­zung. Gleich­zei­tig zeigt das Urteil, dass das Jus­tiz­sys­tem nicht nur auf Bestra­fung, son­dern auch auf Siche­rung setzt, wenn eine Per­son als gefähr­lich ein­ge­stuft wird.

Der Fall for­dert Gesell­schaft und Poli­tik her­aus, die Balan­ce zwi­schen Schutz der All­ge­mein­heit und Wah­rung der Rech­te psy­chisch kran­ker Straf­tä­ter stän­dig neu zu jus­tie­ren.

Gericht: Täter hat „schwe­re psy­chi­sche Erkran­kung“

Meh­re­ren Medi­en­be­rich­ten zufol­ge sol­len die Angrif­fe „völ­lig unver­mit­telt“ erfolgt sein: Der Mann habe Pas­san­tin­nen ange­grif­fen und auch Poli­zis­ten bedroht. Beson­ders dra­ma­tisch war ein Vor­fall, bei dem er einen Poli­zis­ten mit einem Mes­ser bedroh­te. Die­se Gewalt­ta­ten führ­ten zur Ankla­ge am Land­ge­richt Göt­tin­gen. Obwohl die Vor­wür­fe schwer­wie­gend waren, sprach das Gericht den Beschul­dig­ten frei. Der Grund: Er lei­det nach Ein­schät­zung des Gerichts an einer „schwe­ren psy­chi­schen Erkran­kung“. Das Gericht kam damit zu dem Schluss, dass er nicht in vol­lem Maße schuld­fä­hig war. Trotz des Frei­spruchs sieht das Gericht den Mann wei­ter­hin als Gefahr für die All­ge­mein­heit an. Des­halb ord­ne­te es an, dass er in eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung ein­ge­wie­sen wird. Das Urteil schützt ihn damit nicht nur vor Bestra­fung, son­dern führt zu einer Maß­re­gel­voll­zugs­un­ter­brin­gung – ein Mit­tel, das in Deutsch­land ange­wen­det wird, wenn jemand auf­grund psy­chi­scher Krank­heit Straf­ta­ten began­gen hat. 30-Jäh­ri­ger soll in Psych­ia­trie unter­ge­bracht wer­den

Der Fall ist auf meh­re­ren Ebe­nen bedeut­sam: Er zeigt, wie das Rechts­sys­tem mit Tätern umgeht, die unter psy­chi­schen Erkran­kun­gen lei­den. Der Frei­spruch bedeu­tet nicht, dass die Taten baga­tel­li­siert wur­den – viel­mehr erkennt das Gericht an, dass die Krank­heit die Tat wesent­lich beein­flusst hat. Durch die Unter­brin­gung in der Psych­ia­trie ver­sucht das Gericht, eine Wie­der­ho­lung sol­cher Taten zu ver­hin­dern. Der Maß­re­gel­voll­zug dient weni­ger der Bestra­fung als der Siche­rung. Für die Opfer und die Öffent­lich­keit kann ein Frei­spruch trotz Gewalt­ak­te

schwer zu akzep­tie­ren sein. Der Fall berührt das Ver­trau­en in die Jus­tiz: Wird Gerech­tig­keit wahr­ge­nom­men, wenn jemand „frei­ge­spro­chen“ wird, obwohl er angreift? Der Fall kann Teil einer brei­te­ren Dis­kus­si­on sein: Wie gut ist das Sys­tem auf psy­chisch labi­le Täter ein­ge­stellt? Gibt es genug Res­sour­cen, um sol­che Men­schen in psych­ia­tri­schen Ein­rich­tun­gen zu ver­sor­gen, bevor oder nach­dem sie straf­fäl­lig wer­den?

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