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Groß­ein­satz aus­ge­löst: Vater und Sohn woll­ten in ver­bo­te­ne Tun­nel von Mit­tel­bau-Dora ein­drin­gen

Gefähr­li­che Expe­di­ti­on an der KZ-Gedenk­stät­te Mit­tel­bau Dora in der Nähe von Nord­hau­sen: Am ver­gan­ge­nen Sonn­tag­vor­mit­tag hat­ten ein Vater und sein Sohn uner­laubt ver­sucht, in die nicht frei­ge­ge­be­nen Tun­nel­be­rei­che ein­zu­drin­gen. Die­ser Vor­fall wirft nicht nur Fra­gen zur Sicher­heit auf, son­dern auch zur Bedeu­tung und Sen­si­bi­li­tät sol­cher Erin­ne­rungs­or­te.
Die KZ-Gedenk­stät­te Mit­tel­bau-Dora bei Nord­hau­sen ist ein Ort des Geden­kens, der an die extre­me Bru­ta­li­tät der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Zwangs­ar­beit erin­nert. Ursprüng­lich war hier ein unter­ir­di­sches Stol­len­sys­tem der Wehr­macht, das im Zwei­ten Welt­krieg von KZ-Häft­lin­gen zur Rüs­tungs­pro­duk­ti­on (ins­be­son­de­re für V‑Raketen) genutzt wur­de.
Ein 50-jäh­ri­ger Vater und sein 19-jäh­ri­ger Sohn hat­ten offen­bar geplant, in das unter­ir­di­sche Stol­len­sys­tem ein­zu­drin­gen, ins­be­son­de­re in Berei­che, die für das Publi­kum gesperrt sind. Die Ex-Frau des Man­nes alar­mier­te die Poli­zei, weil sie sich Sor­gen mach­te und die bei­den tele­fo­nisch nicht mehr erreich­te.
Teu­rer Aus­flug: Vater und Sohn müs­sen die Kos­ten des Ein­sat­zes tra­gen
Da eine unmit­tel­ba­re Gefahr für Leib und Leben nicht aus­ge­schlos­sen wer­den konn­te, lei­te­te die Poli­zei eine groß­an­ge­leg­te Such­ak­ti­on ein. Im Rah­men des Ein­sat­zes wur­den ein Per­so­nen­spür­hund, zahl­rei­che Beam­te und sogar ein Poli­zei­hub­schrau­ber ein­ge­setzt, um das Gelän­de und die Umge­bung zu durch­käm­men.
Vater und Sohn bemerk­ten den Ein­satz offen­bar, ver­steck­ten sich und mel­de­ten sich spä­ter tele­fo­nisch bei einer Ange­hö­ri­gen, wor­auf­hin die Poli­zei Ent­war­nung gab. Ihnen dro­hen nun recht­li­che Kon­se­quen­zen: Ein Anzei­ge wegen Haus­frie­dens­bruchs ist im Raum, und laut Poli­zei müs­sen sie die Ein­satz­kos­ten selbst tra­gen.
Die Poli­zei warn­te gleich­zei­tig vor Nach­ah­mern sol­cher Aktio­nen: das Inne­re der Stol­len ist gefähr­lich, und das Betre­ten gesperr­ter Berei­che kann lebens­ge­fähr­lich sein.
Gedenk­stät­ten sind kein Aben­teu­er­spiel­platz
Der Groß­ein­satz an der KZ-Gedenk­stät­te Mit­tel­bau-Dora ist mehr als nur eine Poli­zei­ge­schich­te: Er fun­giert als aktu­el­les Bei­spiel dafür, wie Geschich­te, Erin­ne­rung und Gegen­wart auf­ein­an­der­tref­fen. Das Ein­drin­gen in die unter­ir­di­schen Stol­len, die als stil­le Zeu­gen unvor­stell­ba­ren Leids gel­ten, ver­deut­licht, dass Gedenk­stät­ten dau­er­haft geschützt wer­den müs­sen – nicht nur phy­sisch, son­dern auch sym­bo­lisch.
Gleich­zei­tig zeigt der Vor­fall die gro­ße Ver­ant­wor­tung, die sol­che Orte in der Erin­ne­rungs­kul­tur tra­gen: Sie sind kei­ne Kulis­se für Aben­teu­er­lus­ti­ge, son­dern Orte des Nach­den­kens, der Mah­nung und der Bil­dung. Es ist ein Appell an die Gesell­schaft, die­se Stät­ten mit dem nöti­gen Respekt zu behan­deln.
Mit­tel­bau-Dora ist kein tou­ris­ti­scher Aben­teu­er­spiel­platz, son­dern ein Mahn­mal: Gera­de die Tun­nel sym­bo­li­sie­ren das Lei­den und die Ver­zweif­lung der Häft­lin­ge.
Das uner­laub­te Ein­drin­gen in gesperr­te Berei­che zeigt eine Respekt­lo­sig­keit gegen­über die­sem Gedenk­ort. Es könn­te als Ver­herr­li­chung oder Baga­tel­li­sie­rung der Geschich­te ver­stan­den wer­den.
Vor­fall zeigt: NS-Gedenk­stät­ten beson­ders schutz­be­dürf­tig
Die unter­ir­di­schen Stol­len sind nicht unge­fähr­lich: Ein­sturz­ge­fahr, feh­len­de Belüf­tung, even­tu­ell Insta­bi­li­tä­ten machen sol­che „Lost-Place“-Touren extrem ris­kant. Für die Ein­satz­kräf­te ist die Suche in einem his­to­ri­schen, teils ver­bau­ten Stol­len­sys­tem eine Her­aus­for­de­rung, beson­ders wenn unklar ist, wo sich Per­so­nen auf­hal­ten.
Indem die Poli­zei die Kos­ten auf die bei­den ver­weist, setzt sie ein deut­li­ches Signal: Uner­laub­tes Betre­ten kos­tet nicht nur recht­lich, son­dern auch finan­zi­ell. Die Gedenk­stät­te pro­fi­tiert inso­fern auch von dem Vor­fall, als dass er das öffent­li­che Bewusst­sein dafür schärft, wie wich­tig der Schutz sol­cher Orte ist.
Der Vor­fall ruft die Fra­ge auf, wie man Gedenk­stät­ten sinn­voll schützt, aber gleich­zei­tig für Bil­dung und Erin­ne­rung öffent­lich zugäng­lich hält. Gedenk­stät­ten und Behör­den müs­sen abwä­gen, wie restrik­tiv sie sein dür­fen, ohne den Bil­dungs­auf­trag zu gefähr­den.

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