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Stadt Gos­lar ver­schärft Zufahrts­re­ge­lung zum Weih­nachts­markt

Zum Schutz der Besu­che­rin­nen und Besu­cher des Gos­la­rer Weih­nachts­mark­tes setzt die Stadt ab dem 26. Novem­ber ein Zufahrts­schutz­kon­zept in der Innen­stadt um. Hin­ter­grund sind Sicher­heits­be­den­ken, die sich aus tra­gi­schen Ereig­nis­sen bei Ver­an­stal­tun­gen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren erge­ben haben.

An den Zugän­gen zum Weih­nachts­markt sowie an den Ein­mün­dun­gen der Hoken- und Fischemä­ker­stra­ße zur Bäcker­stra­ße wer­den täg­lich ab 10.30 Uhr für zwölf Stun­den Zufahrts­sper­ren akti­viert. Bereits ab dem 25. Novem­ber gel­ten daher geän­der­te Rege­lun­gen für die Fuß­gän­ger­zo­ne. Lie­fer- und Lade­ver­kehr ist nur noch zwi­schen 22.30 Uhr und 10.30 Uhr erlaubt. Auch die Zufahr­ten zu pri­va­ten Grund­stü­cken sind in die­sem Zeit­raum ein­ge­schränkt. Ein­satz­fahr­zeu­ge von Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­diens­ten sind von den Sper­ren nicht betrof­fen.

Betrof­fe­ne Berei­che und Anpas­sun­gen

Die Maß­nah­men betref­fen unter ande­rem Anwoh­nen­de und Gewer­be­trei­ben­de rund um den Markt­platz, den Schuh­hof, die Korn­stra­ße, den Fleisch­schar­ren, die Wort­h­stra­ße, den Markt­kirch­hof sowie die Hoken- und Fischemä­ker­stra­ße. Auch Taxi- und Miet­wa­gen­un­ter­neh­men sowie Pfle­ge­diens­te sind in die neu­en Rege­lun­gen ein­be­zo­gen.

Mit dem Start des Weih­nachts­markts wird zudem die Hal­te­stel­le der Bim­mel­bahn in den Bereich Marktstraße/Stoben ver­legt. Die Zufahrt zum Sto­ben ist dadurch täg­lich von 10.30 Uhr bis 17 Uhr nur ein­ge­schränkt mög­lich. Als alter­na­ti­ve Rou­te emp­fiehlt die Stadt die Berg­stra­ße.

Für Fra­gen steht Micha­el Hil­le vom Fach­dienst Stra­ßen­ver­kehr unter der Tele­fon­num­mer 05321 704–324 zur Ver­fü­gung.


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