Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher des Goslarer Weihnachtsmarktes setzt die Stadt ab dem 26. November ein Zufahrtsschutzkonzept in der Innenstadt um. Hintergrund sind Sicherheitsbedenken, die sich aus tragischen Ereignissen bei Veranstaltungen in den vergangenen Jahren ergeben haben.
An den Zugängen zum Weihnachtsmarkt sowie an den Einmündungen der Hoken- und Fischemäkerstraße zur Bäckerstraße werden täglich ab 10.30 Uhr für zwölf Stunden Zufahrtssperren aktiviert. Bereits ab dem 25. November gelten daher geänderte Regelungen für die Fußgängerzone. Liefer- und Ladeverkehr ist nur noch zwischen 22.30 Uhr und 10.30 Uhr erlaubt. Auch die Zufahrten zu privaten Grundstücken sind in diesem Zeitraum eingeschränkt. Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sind von den Sperren nicht betroffen.
Betroffene Bereiche und Anpassungen
Die Maßnahmen betreffen unter anderem Anwohnende und Gewerbetreibende rund um den Marktplatz, den Schuhhof, die Kornstraße, den Fleischscharren, die Worthstraße, den Marktkirchhof sowie die Hoken- und Fischemäkerstraße. Auch Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie Pflegedienste sind in die neuen Regelungen einbezogen.
Mit dem Start des Weihnachtsmarkts wird zudem die Haltestelle der Bimmelbahn in den Bereich Marktstraße/Stoben verlegt. Die Zufahrt zum Stoben ist dadurch täglich von 10.30 Uhr bis 17 Uhr nur eingeschränkt möglich. Als alternative Route empfiehlt die Stadt die Bergstraße.
Für Fragen steht Michael Hille vom Fachdienst Straßenverkehr unter der Telefonnummer 05321 704–324 zur Verfügung.






















