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Sexu­el­ler Miss­brauch in Nord­hau­sen: Psy­cho­the­ra­peut ohne Zulas­sung soll sich an Min­der­jäh­ri­gen ver­gan­gen haben

In einer Ärz­te- und The­ra­pie­pra­xis im Land­kreis Nord­hau­sen steht ein älte­rer the­ra­peu­ti­scher Mit­ar­bei­ter im Fokus schwer­wie­gen­der straf­recht­li­cher Vor­wür­fe. Dem­nach soll die­ser Mann ohne gül­ti­ge Appro­ba­ti­on tätig gewe­sen sein. Zudem wird ihm zur Last gelegt, über einen län­ge­ren Zeit­raum Kin­der und Jugend­li­che miss­braucht zu haben.

Die zustän­di­ge Staats­an­walt­schaft hat Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet; der Pra­xis­in­ha­be­rin wur­de die Zulas­sung ent­zo­gen. Der Fall betrifft eine Arzt­pra­xis im Kreis Nord­hau­sen, nicht zwin­gend eine rei­ne Psy­cho­the­ra­pie­pra­xis.

Pra­xis­in­ha­be­rin wur­de die Zulas­sung ent­zo­gen

Wie Medi­en berich­ten, soll ein The­ra­peut beschäf­tigt wor­den sein, der kei­ne Appro­ba­ti­on hat­te – also for­mal nicht berech­tigt war, ent­spre­chen­de The­ra­pie-Leis­tun­gen zu erbrin­gen. Der Ver­dacht des sexua­li­sier­ten Miss­brauchs von Min­der­jäh­ri­gen steht im Raum – dies ist beson­ders gra­vie­rend. Der Pra­xis­in­ha­be­rin bzw. Ärz­tin wur­de bereits die Zulas­sung ent­zo­gen, was eine Maß­nah­me zur Siche­rung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens dar­stellt.

Der Fall in der Regi­on Nord­hau­sen zeigt ein­drück­lich, wie wich­tig eine ver­läss­li­che Regu­lie­rung, Trans­pa­renz und Auf­klä­rung in the­ra­peu­ti­schen Kon­tex­ten sind. Die Vor­wür­fe – ins­be­son­de­re der Ein­satz einer nicht appro­bier­ten Fach­per­son und der Miss­brauch von Min­der­jäh­ri­gen – sind ernst und berüh­ren zen­tra­le ethi­sche, recht­li­che und pro­fes­sio­nel­le Stan­dards. Solan­ge die Ermitt­lun­gen noch lau­fen, bleibt die Situa­ti­on in Tei­len offen und mit gro­ßer Unsi­cher­heit ver­bun­den.

Sol­che Vor­wür­fe haben meh­re­re wich­ti­ge Dimen­sio­nen: The­ra­pie und ärzt­li­che Ver­sor­gung bau­en stark auf Ver­trau­en. Wenn ein The­ra­peut ohne Appro­ba­ti­on tätig war, ist das ein mas­si­ver Ver­trau­ens­bruch – sowohl gegen­über den Kli­en­tin­nen und Kli­en­ten als auch gegen­über dem Sys­tem der Gesund­heits- und Jugend­hil­fe.

Staats­an­walt­schaft: Fall ist gesell­schaft­lich hoch­bri­sant

Kin­der und Jugend­li­che gel­ten als beson­ders schutz­be­dürf­tig. Vor­wür­fe sexu­el­len Miss­brauchs in einem the­ra­peu­ti­schen Umfeld sind nicht nur straf­recht­lich rele­vant, son­dern auch gesell­schaft­lich hoch­bri­sant – mit mög­li­chen Fol­gen für Betrof­fe­ne, Umfeld und die gesam­te Ein­rich­tung. Dass die Zulas­sung der Pra­xis ent­zo­gen wur­de, zeigt, dass Behör­den ein­schrei­ten, wenn schwer­wie­gen­de Ver­stö­ße ver­mu­tet wer­den. Gleich­zei­tig wirft es Fra­gen auf über Kon­trol­len, Qua­li­täts­si­che­rung und Zugangs­kri­te­ri­en zu the­ra­peu­ti­schen Ange­bo­ten.

Die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft wer­den zei­gen müs­sen, ob die Vor­wür­fe gericht­lich bewie­sen wer­den kön­nen. Es wird davon abzu­se­hen sein, dass wei­te­re Maß­nah­men ergrif­fen wer­den: z. B. psy­cho­lo­gi­sche Betreu­ung betrof­fe­ner Kin­der und Jugend­li­cher, ggf. Struk­tur­prü­fun­gen in der Pra­xis oder beim Trä­ger. Für Eltern und Ange­hö­ri­ge in der Regi­on Nord­hau­sen könn­te der Fall Anlass sein, bei der Wahl von

Ermitt­lun­gen ste­hen noch am Anfang – Vie­les ist noch unklar

The­ra­peu­tin­nen und The­ra­peu­ten ver­stärkt auf Qua­li­fi­ka­tio­nen, Appro­ba­ti­on und Ver­fah­ren zu ach­ten. Der genaue Zeit­raum, über den sich der Miss­brauchs­ver­dacht erstreckt, ist bis­her nicht öffent­lich detail­liert doku­men­tiert. Ob und wie vie­le Min­der­jäh­ri­ge betrof­fen sind, wur­de bis­lang nicht umfas­send ver­öf­fent­licht.

Wel­che Rol­le die Pra­xis­füh­rung genau hat­te – in wel­chem Umfang sie von den Akti­vi­tä­ten wuss­te oder hät­te wis­sen müs­sen – ist noch Gegen­stand der Ermitt­lun­gen. Ob wei­te­re Mit­ar­bei­ter oder ande­re Ein­rich­tun­gen im Umfeld geprüft wer­den – auch die­se Infor­ma­ti­on fehlt bis­lang.

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