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Ers­ter Fall von Vogel­grip­pe im Land­kreis Harz bestä­tigt

Im Land­kreis Harz ist erst­mals ein Fall von Vogel­grip­pe amt­lich bestä­tigt wor­den. Das Fried­rich-Löff­ler-Insti­tut (FLI) hat das Virus H5N1 bei einem ver­en­de­ten Kra­nich aus der Gemar­kung Bal­len­stedt nach­ge­wie­sen. Damit bestä­tigt das Bun­des­re­fe­renz­la­bor die Befun­de des Lan­des­amts für Ver­brau­cher­schutz vom ver­gan­ge­nen Frei­tag. Infol­ge des­sen hat der Land­kreis eine Amt­li­che Bekannt­ma­chung ver­öf­fent­licht, abruf­bar unter www.kreis-hz.de.

Laut Vete­ri­när­amt ist die Ver­brei­tung des Virus der­zeit sehr dyna­misch, ins­be­son­de­re unter Wild­vö­geln. Der Land­kreis bit­tet daher die Bevöl­ke­rung um erhöh­te Auf­merk­sam­keit. Tot­fun­de bestimm­ter Vogel­ar­ten – ins­be­son­de­re Was­ser­vö­gel wie Enten, Gän­se, Kra­ni­che oder Rei­her, aas­fres­sen­de Wild­vö­gel wie Greif­vö­gel, Raben oder Krä­hen sowie Wild­tau­ben – sol­len dem Amt für Vete­ri­när­we­sen und Lebens­mit­tel­über­wa­chung gemel­det wer­den. Dies ist tele­fo­nisch unter 03941 5970–4496 von Mon­tag bis Frei­tag mög­lich. Bei gehäuf­ten Fun­den kann die Num­mer auch außer­halb der Sprech­zei­ten genutzt wer­den. Alter­na­tiv ist eine Mel­dung per E‑Mail an tierseuche@kreis-hz.de mög­lich.

Amts­tier­arzt Dr. Rai­ner Mie­thig weist dar­auf hin, dass ein Infek­ti­ons­ri­si­ko für den Men­schen nicht voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen wer­den kann – ein enger Kon­takt mit infi­zier­ten Vögeln sei dafür jedoch erfor­der­lich. Er emp­fiehlt den­noch Schutz­maß­nah­men beim Umgang mit toten Tie­ren, etwa das Tra­gen von Hand­schu­hen und FFP2-Mas­ke sowie das siche­re Ver­pa­cken in Müll­sä­cke. Gene­rell gilt: Abstand hal­ten – sowohl für Men­schen als auch Haus­tie­re.

Beson­ders Geflü­gel­hal­ter soll­ten auf­merk­sam sein: Wer bei sei­nen Tie­ren unge­wöhn­lich hohe Ver­lus­te, neu­ro­lo­gi­sche Sym­pto­me oder Ver­än­de­run­gen im Lege­ver­hal­ten oder Gewicht beob­ach­tet, wird auf­ge­for­dert, umge­hend einen Tier­arzt zu infor­mie­ren. Für Not­fäl­le außer­halb regu­lä­rer Öff­nungs­zei­ten steht die Web­site www.tieraerztliche-notdienste.de zur Ver­fü­gung.

Zudem erin­nert das Vete­ri­när­amt dar­an, dass die Hal­tung von Geflü­gel­ar­ten wie Hüh­nern, Enten, Gän­sen, Wach­teln oder Lauf­vö­geln gemel­det wer­den muss. Eine Stall­pflicht wur­de bereits am 24. Okto­ber im Land­kreis Harz ange­ord­net. Alle aktu­el­len Infor­ma­tio­nen dazu fin­den sich auf www.kreis-hz.de.

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