Im Landkreis Harz ist erstmals ein Fall von Vogelgrippe amtlich bestätigt worden. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat das Virus H5N1 bei einem verendeten Kranich aus der Gemarkung Ballenstedt nachgewiesen. Damit bestätigt das Bundesreferenzlabor die Befunde des Landesamts für Verbraucherschutz vom vergangenen Freitag. Infolge dessen hat der Landkreis eine Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht, abrufbar unter www.kreis-hz.de.
Laut Veterinäramt ist die Verbreitung des Virus derzeit sehr dynamisch, insbesondere unter Wildvögeln. Der Landkreis bittet daher die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit. Totfunde bestimmter Vogelarten – insbesondere Wasservögel wie Enten, Gänse, Kraniche oder Reiher, aasfressende Wildvögel wie Greifvögel, Raben oder Krähen sowie Wildtauben – sollen dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gemeldet werden. Dies ist telefonisch unter 03941 5970–4496 von Montag bis Freitag möglich. Bei gehäuften Funden kann die Nummer auch außerhalb der Sprechzeiten genutzt werden. Alternativ ist eine Meldung per E‑Mail an tierseuche@kreis-hz.de möglich.
Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig weist darauf hin, dass ein Infektionsrisiko für den Menschen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann – ein enger Kontakt mit infizierten Vögeln sei dafür jedoch erforderlich. Er empfiehlt dennoch Schutzmaßnahmen beim Umgang mit toten Tieren, etwa das Tragen von Handschuhen und FFP2-Maske sowie das sichere Verpacken in Müllsäcke. Generell gilt: Abstand halten – sowohl für Menschen als auch Haustiere.
Besonders Geflügelhalter sollten aufmerksam sein: Wer bei seinen Tieren ungewöhnlich hohe Verluste, neurologische Symptome oder Veränderungen im Legeverhalten oder Gewicht beobachtet, wird aufgefordert, umgehend einen Tierarzt zu informieren. Für Notfälle außerhalb regulärer Öffnungszeiten steht die Website www.tieraerztliche-notdienste.de zur Verfügung.
Zudem erinnert das Veterinäramt daran, dass die Haltung von Geflügelarten wie Hühnern, Enten, Gänsen, Wachteln oder Laufvögeln gemeldet werden muss. Eine Stallpflicht wurde bereits am 24. Oktober im Landkreis Harz angeordnet. Alle aktuellen Informationen dazu finden sich auf www.kreis-hz.de.






























