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Dop­pel­ter Ver­stoß: E‑S­coo­ter-Fah­rer in Gos­lar trotz Ver­bot erneut erwischt

Am Mon­tag ereig­ne­ten sich in der Gos­la­rer Innen­stadt gleich zwei Vor­fäl­le, die einen 54-jäh­ri­gen E‑S­coo­ter-Fah­rer betra­fen. Der ers­te Zwi­schen­fall wur­de gegen 10.50 Uhr in der Korn­stra­ße regis­triert, als der Mann bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le auf­fiel. Es stell­te sich her­aus, dass sein Elek­tro­kleinst­fahr­zeug nicht ver­si­chert war. Zusätz­lich wur­de fest­ge­stellt, dass der Fah­rer unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln stand. Infol­ge­des­sen wur­de ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men und ihm die Wei­ter­fahrt unter­sagt.

Trotz der erfolg­ten Maß­nah­men hielt dies den Gos­la­rer nicht davon ab, nur weni­ge Stun­den spä­ter, um 14.30 Uhr, erneut gegen die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zu ver­sto­ßen. Bei einer wei­te­ren Kon­trol­le wur­den die­sel­ben Ver­stö­ße fest­ge­stellt, wor­auf­hin eine zwei­te Blut­pro­be ent­nom­men wur­de. Auf­grund die­ser Vor­fäl­le lei­te­ten die Behör­den Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Ver­stö­ßen gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und das Fah­ren unter dem Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel ein.

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