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Poli­zei­kon­trol­len in Gos­lar decken Dro­gen­be­ein­flus­sung bei Auto­fah­rern auf

Am Frei­tag und Sams­tag griff die Poli­zei in Gos­lar in zwei sepa­ra­ten Fäl­len durch, um die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr zu gewähr­leis­ten. Zwei Auto­fah­rer wur­den dabei auf­grund des Ver­dachts des Fah­rens unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln gestoppt und kon­trol­liert.

Am Frei­tag­nach­mit­tag gegen 16:45 Uhr fiel eine 31-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin wäh­rend einer Ver­kehrs­kon­trol­le in Gos­lar-Jür­gen­ohl auf. Die Poli­zei­be­am­ten bemerk­ten Ver­hal­tens­wei­sen, die auf eine mög­li­che Fahr­un­tüch­tig­keit schlie­ßen lie­ßen. Es wur­de eine Blut­pro­be ange­ord­net, um den Ver­dacht einer Beein­flus­sung durch Betäu­bungs­mit­tel zu über­prü­fen.

Einen Tag spä­ter, am Sams­tag­nach­mit­tag um 15:00 Uhr, wur­de ein 21-jäh­ri­ger PKW-Fah­rer in der Innen­stadt von Gos­lar eben­falls im Rah­men einer Ver­kehrs­kon­trol­le ange­hal­ten. Auch bei ihm deu­te­ten Anzei­chen auf den Kon­sum von Can­na­bis hin, was eine wei­te­re Blut­ent­nah­me zur Fol­ge hat­te.

Bei­den Fah­rern wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt und ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Ihnen dro­hen nun ein Buß­geld, Punk­te in Flens­burg sowie ein mög­li­ches Fahr­ver­bot. Zusätz­lich steht die 31-jäh­ri­ge Frau einem geson­der­ten Ver­fah­ren gegen­über, da sie sich auch wegen des Besit­zes von Betäu­bungs­mit­teln ver­ant­wor­ten muss.

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