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Rück­kehr der Pra­xis­ge­bühr? Wirt­schaft und Poli­tik uneins

Die Dis­kus­si­on über eine Wie­der­ein­füh­rung der Pra­xis­ge­bühr hat neu­en Auf­trieb erhal­ten. Zwi­schen 2004 und 2012 war die Gebühr fes­ter Bestand­teil der Gesund­heits­po­li­tik in Deutsch­land: Gesetz­lich Ver­si­cher­te zahl­ten pro Quar­tal zehn Euro, wenn sie ärzt­li­che Leis­tun­gen in Anspruch nah­men. Ziel war es, unnö­ti­ge Arzt­be­su­che zu redu­zie­ren und die Kran­ken­kas­sen finan­zi­ell zu ent­las­ten. Seit ihrer Abschaf­fung Anfang 2013 wird immer wie­der über eine Rück­kehr in ver­än­der­ter Form dis­ku­tiert.

Begrenz­te Wir­kung und sozia­le Här­ten

Stu­di­en beschei­ni­gen der dama­li­gen Pra­xis­ge­bühr eine kurz­fris­ti­ge Wir­kung: Direkt nach ihrer Ein­füh­rung gin­gen die Arzt­be­su­che spür­bar zurück. Aller­dings hielt die­ser Effekt nicht an. Mit der Zeit stieg die Inan­spruch­nah­me ärzt­li­cher Leis­tun­gen wie­der an, und die erhoff­te Steue­rungs­wir­kung blieb aus. Zusätz­lich wur­de die Gebühr wegen sozia­ler Unge­rech­tig­kei­ten und ihres Ver­wal­tungs­auf­wands kri­ti­siert. Der Bun­des­tag ent­schied sich 2012 schließ­lich ein­stim­mig für die Abschaf­fung.

Neu­er Vor­stoß aus der Wirt­schaft

Der Arbeit­ge­ber­ver­band BDA spricht sich inzwi­schen für eine neue Form der Kon­takt­ge­bühr aus. Die Maß­nah­me soll unnö­ti­ge Arzt­kon­tak­te ein­däm­men und hel­fen, die stei­gen­den Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zu sta­bi­li­sie­ren. Auch Gesund­heits­öko­no­men brin­gen Vari­an­ten ins Spiel – etwa Ein­zel­zah­lun­gen bei jedem Arzt­be­such anstel­le eines Quar­tals­bei­trags oder Staf­fe­lun­gen zwi­schen 10 und 15 Euro.

Kri­tik aus dem Gesund­heits­we­sen

Auf deut­li­chen Wider­spruch stößt der Vor­schlag beim Haus­ärz­te­ver­band, der eine erneu­te Gebühr als unso­zi­al ablehnt. Die Sor­ge: Aus Angst vor zusätz­li­chen Kos­ten könn­ten Pati­en­ten not­wen­di­ge Arzt­be­su­che ver­mei­den. Auch in der Poli­tik ist die Ein­schät­zung gespal­ten. Zwar gibt es Für­spre­cher für eine stär­ke­re Steue­rung ärzt­li­cher Kon­tak­te, doch eine gene­rel­le Rück­kehr zur alten Pra­xis­ge­bühr gilt als unwahr­schein­lich.

Kon­takt­ge­bühr als mög­li­ches Modell

Einig­keit besteht dar­in, dass eine simp­le Rück­kehr zum frü­he­ren Modell nicht ziel­füh­rend wäre. Rea­lis­ti­scher erschei­nen modi­fi­zier­te Vari­an­ten – etwa Kon­takt­ge­büh­ren mit Aus­nah­men für vul­nerable Grup­pen oder im Rah­men haus­ärzt­li­cher Steue­rungs­sys­te­me. Ob und wann kon­kre­te Schrit­te erfol­gen, bleibt offen. In den lau­fen­den poli­ti­schen Ver­hand­lun­gen spielt das The­ma bis­lang kei­ne zen­tra­le Rol­le.

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