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Neu­es Ver­ga­be­ge­setz erleich­tert Direkt­auf­trä­ge an Hand­werk und Mit­tel­stand im Har

Ein neu­es Ver­ga­be­ge­setz in Sach­sen-Anhalt soll das Hand­werk und den Mit­tel­stand in der Regi­on gezielt stär­ken. Seit dem 1. Okto­ber 2025 dür­fen Kom­mu­nen Auf­trä­ge bis zu einem Volu­men von 100.000 Euro ohne auf­wän­di­ge Aus­schrei­bun­gen direkt ver­ge­ben.

Weni­ger Büro­kra­tie, mehr regio­na­le Auf­trä­ge

Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT) Harz begrüßt die Geset­zes­re­form aus­drück­lich. Der Land­tag hat­te die Ände­rung in der Vor­wo­che beschlos­sen und damit die Schwel­len­wer­te für Direkt­ver­ga­ben deut­lich ange­ho­ben. „Das ist ein ech­ter Büro­kra­tie­ab­bau mit spür­ba­rem Effekt für unse­re hei­mi­schen Hand­werks­be­trie­be und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men“, erklärt Art­jom Pusch, Kreis­vor­sit­zen­der der MIT Harz. Beson­ders in struk­tur­schwä­che­ren Regio­nen wie dem Harz sei es wich­tig, dass Ver­ga­ben zügi­ger und unbü­ro­kra­ti­scher erfol­gen kön­nen.

Stär­kung regio­na­ler Wirt­schafts­kreis­läu­fe

Die MIT Harz hat­te sich bereits seit Lan­gem für eine Reform ein­ge­setzt. Laut Pusch waren klei­ne­re, orts­an­säs­si­ge Betrie­be bis­lang häu­fig benach­tei­ligt, weil sie den Auf­wand kom­ple­xer Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren kaum leis­ten konn­ten. Die neu­en Regeln sol­len nun gezielt für mehr regio­na­le Wert­schöp­fung und zusätz­li­che Arbeits­plät­ze sor­gen.

Appell an Kom­mu­nen: Gesetz pra­xis­nah umset­zen

Gleich­zei­tig mahnt die MIT Harz, dass die Umset­zung vor Ort mit Augen­maß erfol­gen müs­se. „Ent­schei­dend ist, dass die Ver­ga­be­stel­len das Gesetz prag­ma­tisch anwen­den und im Dia­log mit der loka­len Wirt­schaft ste­hen“, so Pusch. Die MIT sieht die Reform als Beweis dafür, dass Ver­wal­tungs­mo­der­ni­sie­rung mög­lich sei, wenn der poli­ti­sche Wil­le vor­han­den ist.

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