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Bom­ben­alarm in Schul­zen­trum Gol­de­ne Aue war nur ein Schü­ler­streich

Nach Abschluss der poli­zei­li­chen Unter­su­chun­gen steht fest, dass der Bom­ben­alarm, der am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag im Schul­zen­trum Gol­de­ne Aue aus­ge­löst wur­de, auf einen Schü­ler­streich zurück­zu­füh­ren ist. Der Vor­fall führ­te zur Eva­ku­ie­rung von etwa 1200 Schü­le­rin­nen, Schü­lern und Lehr­kräf­ten und lös­te einen mehr­stün­di­gen Poli­zei­ein­satz aus.

Ein inner­halb der Schu­le ver­sen­de­tes Foto mit der Nach­richt, dass um 12.43 Uhr eine Bom­be explo­die­ren wür­de, war der Aus­lö­ser des Alarms. Die dar­auf­hin durch­ge­führ­ten poli­zei­li­chen Durch­su­chun­gen erga­ben jedoch kei­nen Fund eines Spreng­sat­zes oder ande­rer gefähr­li­cher Gegen­stän­de. Schon wäh­rend des Ein­sat­zes kamen bei den Beam­ten Zwei­fel an der Echt­heit der Dro­hung auf, und der Ver­dacht, dass die Nach­richt aus der Schü­ler­schaft stamm­te, erhär­te­te sich schnell.

In den fol­gen­den Tagen führ­te die Poli­zei Gesprä­che mit den betei­lig­ten Schü­lern und deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten. Dabei gestand der Absen­der der Nach­richt, dass es sich um einen aus dem Ruder gelau­fe­nen Streich gehan­delt habe. Ein poli­ti­sches oder reli­giö­ses Motiv wur­de ein­deu­tig aus­ge­schlos­sen.

Die Staats­an­walt­schaft Braun­schweig wird nun wegen der Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens durch Andro­hung von Straf­ta­ten ein Straf­ver­fah­ren ein­lei­ten.

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