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“Groß­kon­trol­le in Gos­lar: Poli­zei deckt zahl­rei­che Ver­stö­ße bei E‑S­coo­ter-Fah­rern auf”

Bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le in der Gos­la­rer Innen­stadt wur­den am Mitt­woch­nach­mit­tag ins­ge­samt 46 Elek­tro-Tret­rol­ler über­prüft, wobei 32 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und eine Straf­tat fest­ge­stellt wur­den. Die Akti­on, durch­ge­führt von der Poli­zei in Zusam­men­ar­beit mit der Ver­kehrs­be­hör­de Gos­lar, fokus­sier­te sich auf die Ein­hal­tung der Ver­kehrs­re­geln durch die Nut­zer der soge­nann­ten E‑Scooter.

Zwi­schen 12:30 und 15:00 Uhr zogen die Beam­ten 46 Fah­rer zur Über­prü­fung her­an. Die meis­ten Ver­stö­ße betra­fen das uner­laub­te Befah­ren von Geh­we­gen oder Fuß­gän­ger­zo­nen, was 23 Mal geahn­det wur­de. Wei­te­re Ver­ge­hen umfass­ten ein­mal die Nut­zung eines Mobil­te­le­fons wäh­rend der Fahrt und ein­mal die Miss­ach­tung einer Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung. In sie­ben Fäl­len stell­ten die Kon­trol­leu­re fest, dass Fah­rer wäh­rend der Fahrt Kopf­hö­rer tru­gen.

Beson­de­re recht­li­che Kon­se­quen­zen erwar­ten den Fah­rer, der unter Alko­hol­ein­fluss stand. Die­ser wird sich wegen sei­ner Trun­ken­heit im Ver­kehr einem Straf­ver­fah­ren stel­len müs­sen. Die Poli­zei betont die Wich­tig­keit der Ein­hal­tung der Ver­kehrs­re­geln, um die Sicher­heit aller Ver­kehrs­teil­neh­mer zu gewähr­leis­ten.

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