In Goslar nimmt die Beliebtheit von Elektro-Tretrollern, den sogenannten E‑Scootern, stetig zu. Diese Entwicklung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, da nicht alle Nutzer mit den geltenden Verkehrsregeln vertraut sind.
Christiane Meier, Verkehrssicherheitsberaterin der Polizei Goslar, klärt auf: E‑Scooter-Fahrer müssen Radverkehrsflächen wie Fahrradwege oder Radschutzstreifen benutzen. Das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder Parkanlagen ist generell untersagt, es sei denn, es gibt eine offizielle Freigabe durch Beschilderung.
Polizeihauptkommissar Oliver Meyer, Leiter des Fachbereichs Verkehr bei der Polizei Goslar, betont die Rahmenbedingungen für die Nutzung von E‑Scootern: Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, und es ist nur eine Person pro Fahrzeug erlaubt. Zwar ist kein Führerschein notwendig, jedoch müssen die Roller über eine allgemeine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Meyer weist zudem auf die Sicherheitsrisiken hin: “Obwohl das Tragen eines Helms gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir dieses aufgrund der erreichten Geschwindigkeiten dringend.” Außerdem bewegen sich E‑Scooter fast geräuschlos, was andere Verkehrsteilnehmer überraschen und zu gefährlichen Situationen führen kann.
Christiane Meier berichtet, dass die Polizei zunehmend von gefährlichen Begegnungen mit E‑Scootern in Fußgängerzonen erfährt. Aufgrund solcher Vorfälle und des rücksichtslosen Fahrens einiger Nutzer werden in den kommenden Wochen die Kontrollen intensiviert, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen und die Gefahren bewusst zu machen.