Am Nachmittag des 9. Juli 2025 wurde eine 52-jährige Frau dabei beobachtet, wie sie Gartenabfälle in einer angrenzenden Feldmark illegal entsorgte. Ein Zeuge meldete den Vorfall der Polizei, woraufhin gegen die Frau eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit erstattet wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgung von Gartenabfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Sammel- und Entsorgungsstellen als illegale Müllentsorgung gilt.