Seit diesem Jahr wird am Anschluss des Quartiers Taschenberg / August-Bebel-Platz an das Fernwärmenetz gearbeitet.
Folgende Straßen sollen bis 2027 mit Fernwärme versorgt werden:
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Taschenberg / Morgenröte
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Schillerstraße / Förstemannstraße / Hohekreuzstraße
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Weberstraße / Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Ludwig-Straße
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Blödaustraße / Lindenstraße / südlicher August-Bebel-Platz
Mit der Fernwärme steht den Grundstückseigentümerinnen und ‑eigentümern in den genannten Straßen künftig ein umweltfreundlicher und zuverlässiger Energieträger zur Wärmeversorgung ihres Grundstücks zur Verfügung. Dieser erfüllt zudem die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes gemäß § 71.
In Nordhausen gilt darüber hinaus eine Fernwärmesatzung. Diese besagt, dass in bestimmten Gebieten der Stadt der Anschluss an die Fernwärmeversorgung vorrangig genutzt werden soll.
Ist in diesen Fernwärmevorranggebieten eine andere emissionsfreie Wärmeversorgung für Grundstücke bzw. Gebäude geplant, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach der genannten Satzung erteilt werden.
Weitere Informationen dazu sind auf der städtischen Homepage verfügbar.
Mit der Fernwärmeversorgung in Nordhausen beauftragt ist die Energieversorgung Nordhausen GmbH (EVN).
Die EVN beantwortet Fragen zu einem möglichen Hausanschluss und zu den Konditionen der Fernwärmeversorgung telefonisch unter 03631 634 635 oder online unter www.energie-nordhausen.de.
Fragen zur Fernwärmesatzung können an den städtischen Klimaschutzbeauftragten Johannes Götting im Sachgebiet Umwelt und Grünordnung gerichtet werden:
Postgebäude Lutherplatz 5
Tel.: 03631 6969332
E‑Mail: klimaschutz@nordhausen.de
Ende Juli 2025 werden die Arbeiten am Taschenberg beginnen.
Hierzu werden die EVN und die Stadt Nordhausen in Kürze gesondert informieren.
Foto: Stadtverwaltung Nordhausen