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Qued­lin­burg infor­miert über den Umgang mit Wild­tie­ren in der Stadt

In der Welt­erbe­stadt Qued­lin­burg sind Wild­tie­re wie Wasch­bä­ren und Stein­mar­der inzwi­schen fes­ter Bestand­teil des Stadt­bil­des. Beson­ders Wasch­bä­ren, ursprüng­lich aus Nord­ame­ri­ka ein­ge­führt, gel­ten als anpas­sungs­fä­hig und stand­ort­treu, wenn sie Fut­ter­quel­len fin­den. Regel­mä­ßig drin­gen sie in Gär­ten, Däm­mun­gen oder Dach­bö­den ein und kön­nen dort Schä­den ver­ur­sa­chen. Zudem geht von ihnen ein gesund­heit­li­ches Risi­ko aus, da sie Krank­hei­ten wie Sal­mo­nel­len, Räu­de oder den Fuchs­band­wurm über­tra­gen kön­nen.

Vor­beu­gung ist ent­schei­dend

Die Stadt­ver­wal­tung weist auf ein­fa­che Maß­nah­men hin, um die Ansied­lung der Tie­re zu ver­hin­dern. Dazu gehö­ren das fes­te Abde­cken von Kom­post- und Abfall­hau­fen, der siche­re Ver­schluss von Müll­ton­nen sowie das Ent­fer­nen von Fut­ter­res­ten für Haus­tie­re. Schlupf­lö­cher und Nischen an Gebäu­den soll­ten ver­schlos­sen wer­den, um Stein­mar­dern und Wasch­bä­ren kei­nen Unter­schlupf zu bie­ten.

Wild­tie­re dür­fen grund­sätz­lich nicht gefüt­tert wer­den. Auch das Ein­fan­gen oder Mit­neh­men von Tie­ren aus Parks oder öffent­li­chen Flä­chen ist ver­bo­ten.

Maß­nah­men der Stadt­ver­wal­tung

Zur Gefah­ren­ab­wehr und zum Seu­chen­schutz hat die Stadt zwei Stadt­jä­ger beauf­tragt, die bei Bedarf durch die Ord­nungs­be­hör­de ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Sie sind für die tier­schutz­ge­rech­te Ent­fer­nung und Ent­sor­gung der Tie­re im öffent­li­chen Raum zustän­dig. Auf pri­va­ten Grund­stü­cken liegt die­se Ver­ant­wor­tung bei den Eigen­tü­mern.

Nach dem Lan­des­jagd­ge­setz Sach­sen-Anhalt ist die Jagd in geschlos­se­nen Ort­schaf­ten nicht erlaubt und nur auf land- und forst­wirt­schaft­li­chen Flä­chen sowie Brach­flä­chen zuläs­sig.

Foto: © Dahrs von Get­ty Images

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