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Stadt Nord­hau­sen ver­hängt Haus­halts­sper­re für Haus­halts­jahr 2025

Auf­grund der vor­aus­sicht­li­chen Mehr­aus­ga­ben im Bereich der zu leis­ten­den Zuschüs­se an die Trä­ger der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, der zu erwar­ten­den redu­zier­ten Gemein­de­an­tei­le an der Ein­kom­men- und Umsatz­steu­er auf Basis der Mai-Steu­er­schät­zung für die­ses und die kom­men­den Jah­re sowie des bis­he­ri­gen Auf­kom­mens der Gewer­be­steu­er war Ober­bür­ger­meis­ter Kai Buch­mann gemäß § 22 Thür­GemHV­Dop­pik gezwun­gen, mit sofor­ti­ger Wir­kung eine Haus­halts­sper­re in Höhe von 2.540.160 Euro aus­zu­spre­chen.


Dies ist ins­be­son­de­re wich­tig, um die Liqui­di­tät der Stadt Nord­hau­sen zu sichern und eine erneu­te pflich­ti­ge Haus­halts­kon­so­li­die­rung zu ver­mei­den. Auf­wen­dun­gen und Aus­zah­lun­gen auf­grund gesetz­li­cher oder bestehen­der ver­trag­li­cher Ver­pflich­tun­gen sind wei­ter­hin mög­lich, eben­so die Fort­füh­rung bereits begon­ne­ner Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men.


Eine Auf­he­bung die­ser Haus­halts­sper­re kann zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht in Aus­sicht gestellt wer­den. Der Stadt­rat und die Ver­wal­tung wur­den unver­züg­lich über die aus­ge­spro­che­ne Haus­halts­sper­re infor­miert.

 

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