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Sanie­rung B 81 – abschnitts­wei­se Voll­sper­run­gen der Neu­en Hal­ber­städ­ter Stra­ße

Am Mon­tag, 02.06.2025, begin­nen in Blan­ken­burg (Harz) die Arbei­ten zur umfas­sen­den Sanie­rung der Orts­durch­fahrt im Zuge der Bun­des­stra­ße 81. In meh­re­ren Bau­ab­schnit­ten wer­den dafür Teil­stü­cke der B 81 voll­ge­sperrt.

Das Vor­ha­ben wird in meh­re­ren Teil­ab­schnit­ten rea­li­siert, um ins­be­son­de­re die Aus­wir­kun­gen auf den Anlie­ger­ver­kehr im direk­ten Umfeld der Bau­stel­le auf ein unver­meid­li­ches Maß zu beschrän­ken.

Auto­fah­rer und Anlie­ger müs­sen sich auf Beein­träch­ti­gun­gen ein­stel­len und soll­ten auf­grund der Voll­sper­rung mehr Zeit ein­pla­nen.

Der Ver­kehr wird wäh­rend der Bau­zeit über die Michaelstei­ner Stra­ße und „Am Hasen­win­kel“ umge­lei­tet.

Lkw wer­den auf der A 36 früh­zei­tig auf das Bau­ge­sche­hen hin­ge­wie­sen und auf­ge­for­dert, die Anschluss­stel­le Blan­ken­burg-Ost zu nut­zen.

Bis Jah­res­en­de wird der rund zwei Kilo­me­ter lan­ge Abschnitt der Neu­en Hal­ber­städ­ter Stra­ße vom Kno­ten­punkt mit der Frie­dens­stra­ße und der Michaelstei­ner Stra­ße bis kurz hin­ter die A 36-Anschluss­stel­le Blan­ken­burg-Mit­te ertüch­tigt.

Neben der Fahr­bahn­erneue­rung wer­den die Bus­hal­te­stel­len an der Stre­cke erneu­ert und Schä­den an der Ent­wäs­se­rungs­ein­rich­tung repa­riert. Außer­dem sind im Zuge der Bau­maß­nah­me umfang­rei­che Instand­set­zungs­ar­bei­ten an Trink- und Abwas­ser­lei­tun­gen geplant.

Für das Jahr 2025 sind fol­gen­de Bau­ab­schnit­te geplant:

  1. Zwi­schen Kno­ten Neue Hal­ber­städ­ter Straße/Michaelsteiner Straße/Friedensstraße und Hälf­te ARAL-Tank­stel­le vom 2. Juni 2025 bis Mit­te Okto­ber
  2. Hälf­te ARAL bis hal­be Ein­fahrt Ler­chen­brei­te von Mit­te Okto­ber bis Mit­te Novem­ber
  3. Hal­be Ein­fahrt Ler­chen­brei­te bis Anschluss­stel­le A 36 von Mit­te Novem­ber bis Mit­te Dezem­ber

Wei­te­re Bau­ab­schnit­te zwi­schen Frie­dens­stra­ße und Lüh­ner­tor­platz fol­gen bis Ende Mai 2026. Dann soll die sanier­te Orts­durch­fahrt B 81 wie­der für den Ver­kehr frei­ge­ge­ben wer­den.

„Anlie­ger wer­den regel­mä­ßig über den aktu­el­len Bau­fort­schritt und damit ver­bun­de­ne Ver­än­de­run­gen, zum Bei­spiel in der Ver­kehrs­füh­rung oder bei der Müll­ent­sor­gung, infor­miert“, heißt es aus der Lan­des­stra­ßen­bau­be­hör­de und bezieht sich dabei auf die Infor­ma­ti­ons­pflicht der bau­aus­füh­ren­den Fir­ma den Anlie­gern und ansäs­si­gen Unter­neh­men gegen­über.

 

Foto: pix­a­bay

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