Am Montag, 02.06.2025, beginnen in Blankenburg (Harz) die Arbeiten zur umfassenden Sanierung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Bundesstraße 81. In mehreren Bauabschnitten werden dafür Teilstücke der B 81 vollgesperrt.
Das Vorhaben wird in mehreren Teilabschnitten realisiert, um insbesondere die Auswirkungen auf den Anliegerverkehr im direkten Umfeld der Baustelle auf ein unvermeidliches Maß zu beschränken.
Autofahrer und Anlieger müssen sich auf Beeinträchtigungen einstellen und sollten aufgrund der Vollsperrung mehr Zeit einplanen.
Der Verkehr wird während der Bauzeit über die Michaelsteiner Straße und „Am Hasenwinkel“ umgeleitet.
Lkw werden auf der A 36 frühzeitig auf das Baugeschehen hingewiesen und aufgefordert, die Anschlussstelle Blankenburg-Ost zu nutzen.
Bis Jahresende wird der rund zwei Kilometer lange Abschnitt der Neuen Halberstädter Straße vom Knotenpunkt mit der Friedensstraße und der Michaelsteiner Straße bis kurz hinter die A 36-Anschlussstelle Blankenburg-Mitte ertüchtigt.
Neben der Fahrbahnerneuerung werden die Bushaltestellen an der Strecke erneuert und Schäden an der Entwässerungseinrichtung repariert. Außerdem sind im Zuge der Baumaßnahme umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an Trink- und Abwasserleitungen geplant.
Für das Jahr 2025 sind folgende Bauabschnitte geplant:
- Zwischen Knoten Neue Halberstädter Straße/Michaelsteiner Straße/Friedensstraße und Hälfte ARAL-Tankstelle vom 2. Juni 2025 bis Mitte Oktober
- Hälfte ARAL bis halbe Einfahrt Lerchenbreite von Mitte Oktober bis Mitte November
- Halbe Einfahrt Lerchenbreite bis Anschlussstelle A 36 von Mitte November bis Mitte Dezember
Weitere Bauabschnitte zwischen Friedensstraße und Lühnertorplatz folgen bis Ende Mai 2026. Dann soll die sanierte Ortsdurchfahrt B 81 wieder für den Verkehr freigegeben werden.
„Anlieger werden regelmäßig über den aktuellen Baufortschritt und damit verbundene Veränderungen, zum Beispiel in der Verkehrsführung oder bei der Müllentsorgung, informiert“, heißt es aus der Landesstraßenbaubehörde und bezieht sich dabei auf die Informationspflicht der bauausführenden Firma den Anliegern und ansässigen Unternehmen gegenüber.
Foto: pixabay