Anzeige

Frau­en­teich bei Lut­ter: Mit­glie­der des Aus­schus­ses für Bau­en und Umwelt besich­ti­gen durch den Land­schafts­pfle­ge­ver­band öko­lo­gisch auf­ge­wer­te­te Flä­che

Zu den Maßnahmen gehören neben Heckenpflanzungen auch das Anlegen einer Streuobstwiese.

Bevor der Aus­schuss für Bau­en und Umwelt des Land­krei­ses Gos­lar zu sei­ner jüngs­ten Sit­zung im Kreis­haus zusam­men­kam, waren sei­ne Mit­glie­der zunächst zu einem Außen­ter­min nahe Lut­ter am Baren­ber­ge ein­ge­la­den. Gemein­sam mit Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Ver­wal­tung und des Land­schafts­pfle­ge­ver­ban­des Gos­lar e.V.(LPV) besuch­ten sie das Gelän­de am Frau­en­teich, um Natur­schutz­maß­nah­men vor Ort zu begut­ach­ten: Hier prä­sen­tier­te Karl Könne­cke, Geschäfts­füh­rer des LPV, ver­schie­de­ne kürz­lich erfolg­te Pflan­zun­gen, die über Ersatz­gel­der des Land­krei­ses Gos­lar finan­ziert wur­den und mit denen die Flä­che öko­lo­gisch auf­ge­wer­tet wird.

Neben 405 Hecken­pflan­zen, die nun das Grund­stück rund um den Teich säu­men, hat der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zusätz­lich – in Koope­ra­ti­on mit der Kin­der­gar­ten Lut­ter — eine Streu­obst­wie­se ange­legt, die aus 12 Pflan­zen besteht. Auf ins­ge­samt rund 10.000 Euro bezif­fer­te Könne­cke die Gesamt­kos­ten für das Pro­jekt, die Pla­nun­gen hier­für wur­den vom LPV über­nom­men.

Beson­ders die Hecken­pflan­zen zie­len dar­auf ab, den Natur­schutz im Land­kreis Gos­lar zu stär­ken. Als Grund­la­ge habe der LPV das Bio­top­ver­bund­kon­zept für den Land­kreis Gos­lar her­an­ge­zo­gen, so Geschäfts­füh­rer Könne­cke: Der

Frau­en­teich liegt an einem Wild­kat­zen­kor­ri­dor, der sich im Ver­lauf des Rott­e­ba­ches noch wei­ter Rich­tung Wes­ten erstreckt. Spe­zi­ell die zwei­rei­hi­ge Hecke im süd­li­chen Teil des Grund­stü­ckes soll den Tie­ren ent­lang der Gehölz­rei­hen die geschütz­te Wan­de­rung zwi­schen Bio­to­pen ermög­li­chen. Die Streu­obst­wie­se besteht zudem aus gebiets­hei­mi­schen und zer­ti­fi­zier­ten Bäu­men – eine Vor­ga­be, die bei der Ver­wen­dung von Ersatz­gel­der zu erfül­len ist, so Könne­cke wei­ter.

30.000 Euro erhält der LPV laut Kreis­tags­be­schluss vom Dezem­ber 2023 jähr­lich, um eigen­ver­ant­wort­lich Pro­jek­te wie am Frau­en­teich bei Lut­ter aus Mit­teln der Ersatz­gel­der umzu­set­zen – ein Vor­ha­ben, das sich im ver­gan­ge­nen Jahr als gro­ßer Erfolg erwie­sen hat. Vor allem Kopf­wei­den-Erst­in­stand­set­zun­gen, Opti­mie­run­gen von Fle­der­maus­quar­tie­ren und Hecken­pflan­zun­gen wur­den so finan­ziert und das Bud­get voll­stän­dig aus­ge­schöpft.

Zusätz­lich zur eigent­li­chen Pro­jekt­fi­nan­zie­rung umfasst die Zuwen­dungs­ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Land­kreis Gos­lar und dem LPV die Finan­zie­rung eines Stel­len­an­teils, die Kos­ten belau­fen sich hier auf bis­lang 13.350 Euro jähr­lich.

Auf­grund des posi­ti­ven Fazits aus dem letz­ten Jahr und um mehr Kapa­zi­tä­ten zu schaf­fen, soll die Finan­zie­rung nun auf­ge­stockt wer­den – sowohl für die eigent­li­chen Pro­jek­te, als auch für den Stel­len­an­teil.

Daher befass­ten sich die Aus­schuss­mit­glie­der in der sich dem Außen­ter­min anschlie­ßen­den Sit­zung unter dem Vor­sitz von Dr. Fried­hart Knol­le mit einer Vor­la­ge, die den Zuwen­dungs­ver­trag zwi­schen der Kreis­ver­wal­tung und dem LPV ent­spre­chend anpasst.

Schon jetzt sind für 2025 Pro­jek­te mit einem Finan­zie­rungs­vo­lu­men von 35.000 Euro geplant, das Ersatz­geld­bud­get soll daher auf ins­ge­samt 50.000 Euro ange­ho­ben wer­den. Durch die zusätz­li­chen Pro­jek­te wer­den auch wei­te­re per­so­nel­le Kapa­zi­tä­ten benö­tigt: Gera­de die Pla­nung und spe­zi­ell die Suche nach Gebie­ten, die für die Pflan­zun­gen über Ersatz­gel­der zu Ver­fü­gung gestellt wer­den kön­nen, bedeu­ten einen gro­ßen Auf­wand. Die grund­sätz­li­che Bereit­schaft der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Land­nut­zern liegt vor, oft­mals sind aber inten­si­ve Gesprä­che sei­tens des LPV nötig, um Ver­ständ­nis für die Rah­men­be­din­gun­gen der Ersatz­geld­ver­wen­dung zu errei­chen.

Ins­ge­samt sieht die Ände­rung des Zuwen­dungs­ver­tra­ges daher eine Erhö­hung auf 77.250 Euro, um dem höhe­ren Anspruch gerecht zu wer­den – ein Vor­schlag, für den die Aus­schuss­mit­glie­der eine ein­stim­mi­ge Emp­feh­lung aus­spra­chen.

 

Foto: Land­kreis Gos­lar

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige