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“73,5‑Stunden-Woche mög­lich”: Merz-Koali­ti­on plant offen­bar Abschaf­fung des Acht-Stun­den-Tages

Die Merz-Regierung arbeitet an Plänen zur Abschaffung des Acht-Stunden-Tages
Die Merz-Regierung arbeitet an Plänen zur Abschaffung des Acht-Stunden-Tages

Schon in naher Zukunft könn­te der klas­si­sche Acht-Stun­den-Tag durch eine wöchent­li­che Höchst­ar­beits­zeit ersetzt wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung unter Kanz­ler Fried­rich Merz erhofft sich davon mehr Fle­xi­bi­li­tät auf dem Arbeits­markt, wäh­rend Kri­ti­ker vor län­ge­ren Arbeits­ta­gen und gesund­heit­li­chen Risi­ken war­nen.

“Wir müs­sen in die­sem Land wie­der mehr und vor allem effi­zi­en­ter arbei­ten. Mit Vier­ta­ge­wo­che und Work-Life-Balan­ce wer­den wir den Wohl­stand die­ses Lan­des nicht erhal­ten kön­nen”- Fried­rich Merz

Merz-Regie­rung: Anpas­sung der Arbeits­zei­ten an EU-Vor­ga­ben

In Deutsch­land regelt bis­lang das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) die zuläs­si­ge Arbeits­zeit. Beschäf­tig­te dür­fen grund­sätz­lich nicht mehr als acht Stun­den pro Werk­tag arbei­ten, eine Aus­wei­tung auf bis zu zehn Stun­den ist nur mög­lich, wenn im Aus­gleichs­zeit­raum der Durch­schnitt wie­der bei acht Stun­den liegt. Zusätz­lich gilt eine maxi­ma­le Wochen­ar­beits­zeit von 48 Stun­den.

Die schwarz-rote Koali­ti­on plant nun eine Reform die­ser Regeln. Bereits im Koali­ti­ons­ver­trag von CDU/CSU und SPD wur­de eine Anpas­sung ange­kün­digt. Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin Bär­bel Bas erklär­te im Bun­des­tag, dass ein ent­spre­chen­der Gesetz­ent­wurf zur fle­xi­ble­ren Arbeits­zeit­ge­stal­tung im Juni vor­ge­legt wer­den soll.

Ziel sei es, die deut­schen Vor­ga­ben stär­ker an euro­päi­sche Rege­lun­gen anzu­pas­sen und gleich­zei­tig die elek­tro­ni­sche Arbeits­zeit­er­fas­sung gesetz­lich zu ver­an­kern, um eine Aus­wei­tung der Arbeits­zei­ten zu ver­hin­dern.

Der Plan: Kei­ne täg­li­che Ober­gren­ze mehr für Arbeits­ta­ge

Aus­lö­ser der Dis­kus­si­on sind unter ande­rem eine EU-Arbeits­zeit­richt­li­nie sowie ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs aus dem Jahr 2019, das die Mit­glied­staa­ten ver­pflich­tet, Arbeit­ge­ber zur sys­te­ma­ti­schen Erfas­sung der täg­li­chen Arbeits­zeit anzu­hal­ten.

Kri­tik an den Plä­nen kommt vor allem von Arbeits­recht­lern des Hugo-Sinz­hei­mer-Insti­tuts der Hans-Böck­ler-Stif­tung. Sie wei­sen dar­auf hin, dass ohne fes­te täg­li­che Ober­gren­zen deut­lich län­ge­re Arbeits­ta­ge mög­lich wären.

Unter Berück­sich­ti­gung gesetz­li­cher Ruhe­zei­ten könn­te die täg­li­che Arbeits­zeit theo­re­tisch über zwölf Stun­den stei­gen, im Extrem­fall sei­en sogar Wochen­ar­beits­zei­ten von mehr als 70 Stun­den denk­bar, sofern der Durch­schnitt über län­ge­re Zeit­räu­me ein­ge­hal­ten wird.

Wis­sen­schaft­ler und Gewerk­schaf­ten war­nen vor mas­siv stei­gen­den Gesund­heits­ri­si­ken

Auch Gewerk­schaf­ten äußern deut­li­che Beden­ken. Der Deut­sche Gewerk­schafts­bund warnt davor, dass Beschäf­tig­te zu sehr lan­gen Arbeits­ta­gen gedrängt wer­den könn­ten.

DGB-Che­fin Yas­min Fahi­mi betont, dass das bestehen­de Arbeits­zeit­ge­setz dem Gesund­heits­schutz die­ne und län­ge­re Arbeits­zei­ten nach­weis­lich das Risi­ko für kör­per­li­che und psy­chi­sche Erkran­kun­gen erhö­hen.

Beson­ders kri­tisch sehen Gewerk­schaf­ten die mög­li­chen Fol­gen in Bran­chen mit ohne­hin hoher Belas­tung und Per­so­nal­man­gel, etwa im Gast­ge­wer­be, in Bäcke­rei­en oder in der Lebens­mit­tel­in­dus­trie, wo zusätz­li­che Arbeits­zeit­be­las­tun­gen bestehen­de Pro­ble­me wei­ter ver­schär­fen könn­ten.

Auch wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen der Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin stüt­zen die­se Beden­ken. Sie zei­gen, dass Arbeits­zei­ten von mehr als 40 Stun­den pro Woche das Risi­ko für gesund­heit­li­che Beschwer­den, psy­chi­sche Belas­tun­gen und Arbeits­un­fäl­le deut­lich erhö­hen.

Gleich­zei­tig neh­men Kon­zen­tra­ti­on und Leis­tungs­fä­hig­keit ab, wodurch die Gefahr von Feh­lern und Unfäl­len im Arbeits­all­tag steigt.

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