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63. Ver­kehrs­ge­richts­tag: Dis­kus­si­ons­run­de in der Schu­le

Gos­lar (red). Der Deut­sche Ver­kehrs­ge­richts­tag (VGT) und Gos­lar sind nun schon seit 63 Jah­ren untrenn­bar ver­bun­den. So bekannt der VGT in Exper­ten­krei­sen auch ist, so stellt sich für jun­ge Men­schen oft die Fra­ge, was sie sich dar­un­ter vor­stel­len kön­nen. „Eine ers­te Ver­an­stal­tung der jähr­lich statt­fin­den­den Ver­kehrs­ge­richts­ta­ge rich­tet sich des­halb an die jun­ge Gene­ra­ti­on“, erklär­te der Prä­si­dent des VGT, Prof. Dr. Ans­gar Stau­din­ger. Sein Ziel: Die Gos­la­rer Jugend über das Event zu infor­mie­ren und ihnen die Inhal­te näher­zu­brin­gen.

Im Chris­ti­an-von-Dohm-Gym­na­si­um (CvD) begrüß­te zunächst Ober­bür­ger­meis­te­rin Urte Schwerdt­ner knapp 80 Ober­stu­fen­schü­le­rin­nen und ‑schü­ler in der Sport­hal­le. Schwerdt­ner, die sich auf „inter­es­san­te 90 Minu­ten“ freu­te, über­gab das Wort direkt an Prof. Dr. Ans­gar Stau­din­ger. Die­ser refe­rier­te über sei­nen Wer­de­gang und die The­men des Ver­kehrs­ge­richts­ta­ges anhand anschau­li­cher Bei­spie­le. Auch die Schü­le­rin­nen und Schü­ler hat­ten Gele­gen­heit, Fra­gen zu stel­len, die aktiv dis­ku­tiert wur­den.

Mit vie­len Anek­do­ten gespickt, erklär­te Stau­din­ger die Arbeit des VGT und das Drum­her­um. „Mehr als 1900 Tagungs­teil­neh­men­de besu­chen gera­de Ihre schö­ne Hei­mat­stadt und erar­bei­ten in acht Arbeits­krei­sen Emp­feh­lun­gen für Ber­lin – als Denk­an­stö­ße für die Gesetz­ge­bung.“ In den Arbeits­krei­sen wer­den The­men aus den unter­schied­lichs­ten Berei­chen des Ver­kehrs­rechts behan­delt: von „Can­na­bis-Miss­brauch im Stra­ßen­ver­kehr“ über „MPU-Vor­be­rei­tung unter der Lupe“ bis hin zu „Hin­ter­blie­be­nen­geld und Schock­scha­den“ oder „Aktu­el­le Pro­ble­me bei Fahr­gast­rech­ten im Schie­nen­er­satz­ver­kehr“.

Die erar­bei­te­ten Emp­feh­lun­gen rich­ten sich an den Gesetz­ge­ber sowie an die ver­kehrs­recht­li­che Pra­xis und haben in der Ver­gan­gen­heit stets gro­ße Bedeu­tung im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren erlangt. Es kommt aber auch vor, dass sich die Exper­ten­run­den des VGT über die Jah­re hin­weg wie­der­holt mit einem Fall beschäf­ti­gen. So war bei­spiels­wei­se der Absturz des Ger­man­wings-Flug­zeugs über den fran­zö­si­schen Alpen, bei dem ein deut­scher Co-Pilot Selbst­mord beging und 150 Men­schen ums Leben kamen, bereits zum 50. VGT ein The­ma. Stau­din­ger berich­te­te, dass der Fall immer noch nicht abge­schlos­sen sei. „Noch immer ist recht­lich nicht geklärt, wel­ches Lan­des­recht für einen Scha­dens­er­satz für die Ange­hö­ri­gen der Opfer anzu­wen­den ist“, erklär­te er.

War­um ist das so schwie­rig? „Im Gegen­satz zu ande­ren Län­dern gab es zuvor in Deutsch­land ohne den ärzt­li­chen Nach­weis eines Schock­erleb­nis­ses kaum Scha­dens­an­sprü­che für Hin­ter­blie­be­ne“, so der VGT-Prä­si­dent. Erst seit 2017 ist es mit einer Vor­schrift im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) ein­fa­cher gewor­den. Den­noch gibt es im Schnitt nur 10.000 Euro. „In ande­ren Län­dern gibt es zum Teil deut­lich mehr, Rechts­sys­te­me haben eben unter­schied­li­che Struk­tu­ren“, sag­te Stau­din­ger und nann­te exem­pla­risch Ita­li­en, wo der Fami­lie ein viel höhe­rer Stel­len­wert zuge­schrie­ben wird als hier­zu­lan­de.

Im Arbeits­kreis „Hin­ter­blie­be­nen­geld und Schock­scha­den“ wird sich der Exper­ten­kreis des­halb mit der Fra­ge­stel­lung beschäf­ti­gen, ob das Scha­dens­geld erhöht wer­den soll­te. „Am Frei­tag­mit­tag wis­sen wir mehr“, so Ans­gar Stau­din­ger, der zudem erläu­ter­te, dass auch Tie­re den Fami­li­en­be­griff in Zei­ten „wo nicht mehr jeder Topf einen Deckel fin­det“, neu inter­pre­tie­ren.

Zum Abschluss der Dis­kus­si­ons­run­de ver­wies der Prä­si­dent noch auf ein wei­te­res For­mat des Ver­kehrs­ge­richts­ta­ges, das vor allem für jün­ge­re Men­schen von Inter­es­se ist: In einem „Nachschlag!“-Streitgespräch wird am Frei­tag über E‑Scooter dis­ku­tiert – und ob sie eine gefähr­li­che Pla­ge oder ein smar­ter Bei­trag zur Mobi­li­täts­wen­de sind.

Neben Juris­ten neh­men regel­mä­ßig auch medi­zi­ni­sches Per­so­nal, Sach­ver­stän­di­ge und Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten am VGT teil. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es unter: https://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/

Foto: Stadt Gos­lar

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