Nach einem gewalttätigen Überfall vor einer Diskothek in Goslar hat am Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen einen 43-jährigen Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord, versuchten schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor. Hintergrund ist ein Angriff, der sich Anfang April 2025 vor einem Club in Goslar ereignet haben soll.
Nach Angaben der Anklage soll der Mann gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter am Abend des 5. April 2025 einen Überfall geplant haben. Als das spätere Opfer die Diskothek verließ, soll der Angeklagte unvermittelt mehrfach mit einem Hammer auf dessen Kopf eingeschlagen haben. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und blieb bewusstlos am Boden liegen.
Vorwurf gezielter Gewalteinwirkung
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angriff gezielt erfolgte und nicht als einfache Körperverletzung zu werten ist. Neben den Hammerschlägen sollen auch weitere Schläge und Tritte erfolgt sein, obwohl das Opfer bereits am Boden lag. Anwohner wurden durch den Lärm auf die Tat aufmerksam, griffen jedoch nicht ein. Der mutmaßliche Mittäter ist bislang nicht identifiziert.
Der Angeklagte wurde nach der Tat festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger hat angekündigt, im Verfahren zu prüfen, ob die Tat juristisch als versuchter Mord zu werten ist oder ob mildernde Umstände geltend gemacht werden können. Eine abschließende Stellungnahme der Verteidigung liegt bislang nicht vor.
Mehrere Verhandlungstage erwartet
Der Prozess dürfte sich über mehrere Termine erstrecken. Geplant sind Zeugenvernehmungen sowie die Auswertung von Beweismitteln, darunter Gutachten und mögliche Videoaufzeichnungen. Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes droht dem Angeklagten eine langjährige Haftstrafe.
Der Fall hat in Goslar und der Region für große Bestürzung gesorgt und erneut eine Diskussion über Gewalt im Umfeld von Diskotheken ausgelöst. Polizei und Justiz betonen, dass derartige Taten konsequent verfolgt werden.




























