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43-Jäh­ri­ger wegen ver­such­ten Mor­des nach Dis­co-Über­fall ange­klagt

Nach einem gewalt­tä­ti­gen Über­fall vor einer Dis­ko­thek in Gos­lar hat am Diens­tag vor dem Land­ge­richt Braun­schweig der Pro­zess gegen einen 43-jäh­ri­gen Mann begon­nen. Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Ange­klag­ten unter ande­rem ver­such­ten Mord, ver­such­ten schwe­ren Raub und gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung vor. Hin­ter­grund ist ein Angriff, der sich Anfang April 2025 vor einem Club in Gos­lar ereig­net haben soll.

Nach Anga­ben der Ankla­ge soll der Mann gemein­sam mit einem bis­lang unbe­kann­ten Mit­tä­ter am Abend des 5. April 2025 einen Über­fall geplant haben. Als das spä­te­re Opfer die Dis­ko­thek ver­ließ, soll der Ange­klag­te unver­mit­telt mehr­fach mit einem Ham­mer auf des­sen Kopf ein­ge­schla­gen haben. Das Opfer erlitt schwe­re Ver­let­zun­gen und blieb bewusst­los am Boden lie­gen.

Vor­wurf geziel­ter Gewalt­ein­wir­kung

Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass der Angriff gezielt erfolg­te und nicht als ein­fa­che Kör­per­ver­let­zung zu wer­ten ist. Neben den Ham­mer­schlä­gen sol­len auch wei­te­re Schlä­ge und Trit­te erfolgt sein, obwohl das Opfer bereits am Boden lag. Anwoh­ner wur­den durch den Lärm auf die Tat auf­merk­sam, grif­fen jedoch nicht ein. Der mut­maß­li­che Mit­tä­ter ist bis­lang nicht iden­ti­fi­ziert.

Der Ange­klag­te wur­de nach der Tat fest­ge­nom­men und befin­det sich seit­her in Unter­su­chungs­haft. Sein Ver­tei­di­ger hat ange­kün­digt, im Ver­fah­ren zu prü­fen, ob die Tat juris­tisch als ver­such­ter Mord zu wer­ten ist oder ob mil­dern­de Umstän­de gel­tend gemacht wer­den kön­nen. Eine abschlie­ßen­de Stel­lung­nah­me der Ver­tei­di­gung liegt bis­lang nicht vor.

Meh­re­re Ver­hand­lungs­ta­ge erwar­tet

Der Pro­zess dürf­te sich über meh­re­re Ter­mi­ne erstre­cken. Geplant sind Zeu­gen­ver­neh­mun­gen sowie die Aus­wer­tung von Beweis­mit­teln, dar­un­ter Gut­ach­ten und mög­li­che Video­auf­zeich­nun­gen. Bei einer Ver­ur­tei­lung wegen ver­such­ten Mor­des droht dem Ange­klag­ten eine lang­jäh­ri­ge Haft­stra­fe.

Der Fall hat in Gos­lar und der Regi­on für gro­ße Bestür­zung gesorgt und erneut eine Dis­kus­si­on über Gewalt im Umfeld von Dis­ko­the­ken aus­ge­löst. Poli­zei und Jus­tiz beto­nen, dass der­ar­ti­ge Taten kon­se­quent ver­folgt wer­den.

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