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36-Jäh­ri­ger greift Bun­des­po­li­zis­ten an und droht mit Waf­fe

Ein 36-jäh­ri­ger Mann sorg­te am Don­ners­tag­abend, 24. April, für einen Groß­ein­satz am Bahn­hof Hal­ber­stadt: Er war ohne gül­ti­ges Ticket in einem Regio­nal­ex­press von Tha­le nach Hal­ber­stadt unter­wegs. Nach Ankunft des Zuges infor­mier­te die zustän­di­ge Kun­den­be­treue­rin die Bun­des­po­li­zei.

Bei der anschlie­ßen­den Per­so­nen­kon­trol­le um 18:10 Uhr belei­dig­te der Deut­sche die ein­ge­setz­ten Beam­ten mit ehr­ver­let­zen­den Wor­ten. Da ihm zudem die Wei­ter­fahrt unter­sagt wur­de, reagier­te der Mann zuneh­mend aggres­siv, schlug gegen die Hand eines Poli­zis­ten, deu­te­te einen Kopf­stoß an und droh­te, eine Waf­fe aus sei­nem Ruck­sack zu holen.

Schreck­schuss­waf­fe und Mes­ser sicher­ge­stellt

Die Bun­des­po­li­zis­ten ver­such­ten zunächst, dees­ka­lie­rend auf den Mann ein­zu­wir­ken. Als die­ser in Rich­tung sei­nes Gepäck­stücks gehen woll­te, leg­ten die Beam­ten ihm Hand­fes­seln an. Auf dem Weg zum Bun­des­po­li­zei­re­vier wider­setz­te sich der 36-Jäh­ri­ge erneut den poli­zei­li­chen Maß­nah­men, ließ sich mehr­fach zu Boden fal­len und ver­such­te, sich aus dem Fest­hal­te­griff zu lösen. Dabei ver­letz­te sich ein Beam­ter leicht an Hand und Arm, konn­te sei­nen Dienst jedoch fort­set­zen.

Par­al­lel wur­den wei­te­re Kräf­te der Lan­des­po­li­zei zur Unter­stüt­zung hin­zu­ge­zo­gen. Bei der Durch­su­chung des Ruck­sacks ent­deck­ten die Ein­satz­kräf­te eine Schreck­schuss­waf­fe mit Maga­zin, ein Ein­hand­mes­ser sowie wei­te­res Zube­hör.

Dro­gen­test posi­tiv

Im Rah­men wei­te­rer Maß­nah­men belei­dig­te der Mann auch Beam­te der Lan­des­po­li­zei. Ein durch­ge­führ­ter Dro­gen­test ver­lief posi­tiv auf Can­na­bis und Amphet­ami­ne. Gegen den 36-Jäh­ri­gen wur­den meh­re­re Straf­an­zei­gen erstat­tet, unter ande­rem wegen Erschlei­chens von Leis­tun­gen, Belei­di­gung, Bedro­hung, tät­li­chen Angriffs auf Voll­stre­ckungs­be­am­te, Wider­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te sowie Ver­stö­ßen gegen das Waf­fen­ge­setz.

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