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3–2‑1-Geld weg! Wie Ver­brau­cher immer öfter Online-Betrü­gern in die Fal­le gehen

Anna Voll­mer (Name geän­dert) ist eigent­lich eine vor­sich­ti­ge und beson­ne­ne Frau – eigent­lich. Wäh­rend sie kopf­schüt­telnd ihre Unter­la­gen durch­geht, kann sie kaum glau­ben, was pas­siert ist. Die 42-Jäh­ri­ge ist einem raf­fi­nier­ten Inter­net-Betrug auf den Leim gegan­gen. Anna war auf der Suche nach einem auf­blas­ba­ren Whirl­pool für ihren Gar­ten. Dann wur­de sie im Netz fün­dig. Das Ange­bot klang ver­lo­ckend: Ihr Wunsch­ar­ti­kel wur­de für sagen­haf­te 110 Euro ange­bo­ten. Anfangs hat­te sie Beden­ken bei die­sem nied­ri­gen Preis. Doch als sie dann auf eine Sei­te des Dis­count-Rie­sen Lidl wei­ter­ge­lei­tet wur­de, die oben­drein noch täu­schend echt aus­sah, waren alle Zwei­fel besei­tigt. Anna Voll­mer bestell­te – und zahl­te mit ihrer Kre­dit­kar­te.

Danach tat sich erst­mal drei Tage lang nichts. Anna Voll­mer bekam kei­ne Ein­gangs­be­stä­ti­gung ihrer Bestel­lung und auch auf ihrem Kon­to gab es kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten. Dann kam die Abbu­chung. Eine Fir­ma mit Sitz in Hong Kong und der Rechts­form „Limi­t­ed“ war der Zah­lungs­emp­fän­ger. In die­sem Moment wur­de Anna Voll­mer klar: Sie war einem Betrug auf­ge­ses­sen und die Lidl-Sei­te war eine Fäl­schung: Kein Impres­sum, kein Han­dels­re­gis­ter­ein­trag, kei­ne ladungs­fä­hi­ge Geschäfts­adres­se – nichts. Alles was die Frau hat­te, war eine E‑Mail-Adres­se.

Meh­re­re Ver­su­che, das Geld zurück­zu­be­kom­men brach­ten nichts. Sie wur­de immer wie­der mit vor­ge­fer­tig­ten Text­bau­stei­nen hin­ge­hal­ten und ver­trös­tet. Auch eine Anzei­ge bei der Poli­zei hat­te wenig Aus­sicht auf Erfolg – weil der Shop, der auf die Lidl-Sei­te wei­ter­lei­tet, jeden Tag sei­nen Namen ändert. Anna Voll­mer hat­te ihr Geld ver­lo­ren.

Online-Betrugs­ma­schen sind viel­fäl­tig, raf­fi­niert – und KI-gestützt

Inter­net­be­trug umfasst eine Viel­zahl von betrü­ge­ri­schen Akti­vi­tä­ten, die online statt­fin­den. Zu den häu­figs­ten Maschen gehö­ren Phis­hing, Fake-Shops, Abo-Fal­len, Romance Scam und Waren­be­trug. Betrü­ger nut­zen gefälsch­te Web­sei­ten, E‑Mails oder Social Media Pro­fi­le, um an per­sön­li­che Daten zu gelan­gen oder Geld zu ergau­nern.

In unse­rem Fall ist Anna Voll­mer in die Fal­le eines Fake Shops gelau­fen. Fake Shops sind auf den ers­ten Blick schwer zu erken­nen. Teil­wei­se sind sie Kopien real exis­tie­ren­der Web­sites. Sie wir­ken seri­ös und las­sen Kun­den daher sel­ten an ihrer Echt­heit zwei­feln. Mit gut kopier­ten Pro­dukt­bil­dern und Infor­ma­tio­nen aus dem Inter­net sowie einem pro­fes­sio­nel­len Erschei­nungs­bild gewin­nen Fake­shops das Ver­trau­en der Online-Käu­fer und ver­lei­ten sie dadurch zum Kauf. Ein wei­te­res Lock­mit­tel ist der schein­bar beson­ders güns­ti­ge Preis des gesuch­ten Pro­dukts.

Wenn Sie im Vor­aus gezahlt haben, bekom­men Sie nicht sel­ten min­der­wer­ti­ge Ware zu einem über­höh­ten Preis. Mit­un­ter wird das Pro­dukt auch gar nicht gelie­fert. Oft täu­schen die Händ­ler sogar Lie­fer­schwie­rig­kei­ten vor und ver­trös­ten Betrof­fe­ne, um die­se dar­an zu hin­dern, wei­te­re Schrit­te ein­zu­lei­ten.

Wich­tig: Die Sei­te auf Impres­sum und All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen prü­fen!

Ein nicht vor­han­de­nes Impres­sum ist immer ein Indiz für eine gefälsch­te Sei­te! Doch so ein­fach machen es einem längst nicht alle Fake Shops. Wenn ein Impres­sum zu fin­den ist, muss es u. a. die Adres­se, einen Ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten und eine E‑Mail-Adres­se ent­hal­ten. Außer­dem — soweit vor­han­den — einen Han­dels­re­gis­ter­ein­trag mit ent­spre­chen­der Umsatz­steu­er­num­mer.

Fake Shops kön­nen von ande­ren Sei­ten kopier­te All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen         (AGB) auf­wei­sen. Das ist aber oft­mals schwer zu erken­nen. Ein deut­li­ches Anzei­chen für fal­sche AGB ist, wenn sie in schlech­tem Deutsch aus einem Über­set­zungs­pro­gramm for­mu­liert sind. Ist das der Fall oder feh­len die AGB sogar ganz, soll­ten Sie lie­ber nichts bestel­len.

Wie reagie­re ich, wenn ich Opfer eines Online-Betrugs gewor­den bin?

Wenn Sie Opfer von Online-Betrug gewor­den sind, soll­ten Sie schnell han­deln und Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­ten. Zusätz­lich soll­ten Sie Ihre Bank infor­mie­ren und gege­be­nen­falls Kar­ten sper­ren las­sen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le kann eben­falls hel­fen, den Fall zu mel­den und ande­re vor ähn­li­chen Betrugs­ma­schen zu war­nen.

Schrit­te zur Reak­ti­on bei Online-Betrug:

  1. Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­ten:

Gehen Sie zur ört­li­chen Poli­zei­dienst­stel­le oder erstat­ten Sie online Anzei­ge.

  1. Bank infor­mie­ren:

Infor­mie­ren Sie Ihre Bank, wenn Geld von Ihrem Kon­to abge­bucht wur­de oder Sie Opfer eines Phis­hing-Angriffs gewor­den sind.

  1. Kar­ten sper­ren:

Las­sen Sie Ihre Bank- oder Kre­dit­kar­ten sofort sper­ren, falls die­se miss­bräuch­lich ver­wen­det wur­den.

  1. Ver­brau­cher­zen­tra­le infor­mie­ren:

Mel­den Sie den Betrug der Ver­brau­cher­zen­tra­le, um ande­re zu war­nen und prä­ven­tiv zu han­deln.

  1. Kon­takt abbre­chen:

Been­den Sie jeg­li­chen Kon­takt mit dem Betrü­ger und ant­wor­ten Sie nicht auf ver­däch­ti­ge E‑Mails oder Anru­fe.

  1. Vor­sichts­maß­nah­men tref­fen:

Über­prü­fen Sie Ihre Online-Kon­ten, Pass­wör­ter und Sicher­heits­ein­stel­lun­gen. Infor­mie­ren Sie sich über gän­gi­ge Betrugs­ma­schen und schüt­zen Sie sich vor zukünf­ti­gen Angrif­fen.

Zusätz­li­che Hin­wei­se:

  • Bewah­ren Sie alle Beweis­mit­tel auf:

Screen­shots, E‑Mails, Trans­ak­ti­ons­nach­wei­se usw. kön­nen bei der Anzei­ge­er­stat­tung und der wei­te­ren Bear­bei­tung hilf­reich sein.

  • Unter­stüt­zung suchen:

Scheu­en Sie sich nicht, pro­fes­sio­nel­le Hil­fe in Anspruch zu neh­men, z.B. von Ihrer Bank, der Poli­zei oder der Ver­brau­cher­zen­tra­le.

  • Acht­sam­keit:

Sei­en Sie gene­rell vor­sich­tig bei Online-Trans­ak­tio­nen und ver­däch­ti­gen Ange­bo­ten.

 

Foto: pix­a­bay

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