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22,8 Mil­lio­nen Euro für Brand­schutz: Unter­stüt­zung für 33 finanz­schwa­che Kom­mu­nen in Nie­der­sach­sen

Oster­ode (red). Das Nie­der­säch­si­sche Innen­mi­nis­te­ri­um stellt 33 finanz­schwa­chen Kom­mu­nen noch in die­sem Jahr ins­ge­samt rund 22,8 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung, um drin­gend benö­tig­te Inves­ti­tio­nen im Bereich des Brand­schut­zes zu ermög­li­chen. Die­se Bedarfs­zu­wei­sun­gen för­dern Maß­nah­men wie die Anschaf­fung moder­ner Feu­er­wehr­fahr­zeu­ge oder den Bau und die Sanie­rung von Feu­er­wehr­ge­bäu­den.

„Es ist von zen­tra­ler Bedeu­tung, dass unse­re Kom­mu­nen in der Lage sind, not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen in den Brand­schutz zu täti­gen. Die gewähr­ten Bedarfs­zu­wei­sun­gen sind dar­um eine wich­ti­ge Stüt­ze, um finan­zi­ell schwä­che­ren Kom­mu­nen dies zu ermög­li­chen“, betont Alex­an­der Saa­de, Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter für den Wahl­kreis Göttingen/Harz. „So kann die Gemein­de Bad Grund dank der Unter­stüt­zung in Höhe von knapp 1 Mio. Euro den drin­gend benö­tig­ten Neu­bau des Feu­er­wehr­hau­ses samt tech­ni­schen Anla­gen rea­li­sie­ren.“

Mit den bereit­ge­stell­ten Mit­teln wer­den ein­zel­ne Pro­jek­te mit bis zu 70 % der Kos­ten geför­dert, wobei die maxi­ma­le För­der­sum­me pro Maß­nah­me bei 1,5 Mil­lio­nen Euro liegt. Die­ses geziel­te För­der­instru­ment ent­las­tet Kom­mu­nen, deren Steu­er­ein­nah­men nicht aus­rei­chen, um not­wen­di­ge Aus­ga­ben zu decken, und unter­stützt sie dabei, die Sicher­heit vor Ort nach­hal­tig zu gewähr­leis­ten.

Hin­ter­grund zu Bedarfs­zu­wei­sun­gen
Bedarfs­zu­wei­sun­gen sind ein spe­zi­el­les För­der­instru­ment des kom­mu­na­len Finanz­aus­gleichs, das nach § 13 des Nie­der­säch­si­schen Geset­zes über den Finanz­aus­gleich (NFAG) gewährt wird. Ziel ist es, finanz­schwa­chen Kom­mu­nen gezielt bei außer­ge­wöhn­li­chen Her­aus­for­de­run­gen unter die Arme zu grei­fen. Vor­aus­set­zung für die Ver­ga­be ist ein über­zeu­gen­der Nach­weis der Kon­so­li­die­rungs­be­reit­schaft sei­tens der betrof­fe­nen Kom­mu­nen.

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