Ein 19-jähriger Mann hat am Dienstag, 19. Mai 2026, im Polizeirevier Harz Anzeige wegen Betrugs erstattet. Er hatte am 10. Mai in einem Onlineshop zwei neue E‑Bikes für insgesamt 600 Euro bestellt und über einen Online-Zahlungsdienstleister bezahlt.
Nach der Zahlung erhielt der Käufer weder einen Kaufvertrag noch eine Zahlungsbestätigung. Als er die Firma über die auf der Internetseite angegebene Telefonnummer erreichen wollte, stellte sich heraus, dass die Nummer nicht vergeben ist. Bei einer anschließenden Recherche fand der Mann Hinweise, dass auf mehreren Internetseiten bereits vor dem Händler wegen Betrugs gewarnt wird.
Polizei rät zur Prüfung vor dem Kauf
Die Polizei empfiehlt, Anbieter vor einem Kauf sorgfältig zu prüfen. Dazu gehört eine Gegenkontrolle über Suchmaschinen. Auch der Verbraucherschutz bietet einen Fakeshop-Finder an, der Hinweise darauf geben kann, ob von einem Einkauf bei einem bestimmten Anbieter abgeraten wird.
Fakeshops sind vermeintliche Online-Verkaufsseiten, die in betrügerischer Absicht betrieben werden. Sie werben häufig mit auffallend niedrigen Preisen. Oft wird per Vorkasse bezahlt, die bestellte Ware wird jedoch nicht geliefert. Manche Seiten wirken dabei professionell und seriös.
Warnsignale können ein unvollständiges oder falsches Impressum, nur eingeschränkte Zahlungsarten wie Vorkasse sowie auffällige Rechtschreibfehler sein. Weitere Informationen bietet die Polizeiliche Kriminalprävention unter polizei-beratung.de.































